Exmatrikulation wegen Teilnahme an Online-Chat während einer Klausur
Der Austausch über Prüfungsinhalte in einer Online-Chatgruppe während einer Online-Klausur stellt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin eine besonders schwere Täuschung dar, die zur Exmatrikulation führen kann. Bei der Bemessung der Sanktion habe die Hochschule insbesondere berücksichtigen dürfen, dass die Maßnahme auch generalpräventive Wirkung habe. Das sei mit Blick auf die Vielzahl der bei Online-Klausuren vorgenommenen Täuschungshandlungen gerechtfertigt (Az.: 12 K 430/21).
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