Weniger Bürokratie bei Zusammenarbeit von ThüringenForst und TEAG
Der Mustervertrag regelt die Nutzung durch Gas-, Strom- und Telekommunikations-Leitungen sowie Funkmasten auf Forst-Grundstücken durch die Unternehmen der TEAG-Gruppe. Bisher hatte jedes regionale Forstamt in Abstimmung mit der Zentrale von ThüringenForst individuelle Nutzungsverträge verhandeln müssen, um bspw. die Befahrung von Forstwegen durch die TEAG-Netztochter TEN Thüringer Energienetze zum Erreichen von Baustelle o.ä. zu genehmigen.
Mit dem neuen Rahmenvertrag steht jetzt allen Thüringer Forstämtern ein einheitlicher Mustervertrag mit einheitlich geregelten Entgelten für die Gestattung von Nutzungen der Forstflächen durch Unternehmen der TEAG-Gruppe zur Verfügung. Der bürokratische Verhandlungs- und Genehmigungsaufwand reduziert sich mit der einheitlichen Mustervorlage deutlich, die Bearbeitungszeiten werden spürbar verkürzt und die Abstimmung wird insgesamt wesentlich effizienter.
Dank der jetzt einheitlich geregelten Nutzungsentgelte sind die Dienstleistungen durch ThüringenForst für die TEAG-Gruppe zudem transparent und sicher planbar. Der jetzt abgeschlossene Rahmenvertrag zwischen ThüringenForst und der TEAG-Gruppe hat eine Laufzeit von 15 Jahren.
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