Verbraucher & Recht

17 Sekunden ist zu spät….

Wird für ein Auto geworben, sind Informationen über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen verpflichtend. Erscheinen die erforderlichen Angaben in einem Werbeclip auf Facebook erst nach 17 Sekunden, ist dies nicht ausreichend. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Lübecker Landgerichts. Denn möglicherweise werde das Video gar nicht so lange angeschaut (AZ: 13 HKO 36/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Lübeck.
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