BEE begrüßt Wärmeplanungsgesetz, sieht aber noch Nachbesserungsbedarf
Der Referentenentwurf sieht verkürzte Fristen für Kommunen zur Vorlage einer Wärmeplanung vor. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner*innen müssen bis zum 30. Juni 2026 eine Planung vorlegen, Kommunen mit weniger Einwohner*innen bis 30. Juni 2028. „Das Vorziehen um ein halbes Jahr und die Ausweitung auf Kommunen aller Größen bei der Umsetzung der Wärmeplanung ist sinnvoll. Die Menschen erhalten so schneller Klarheit über die konkrete Wärmeplanung vor Ort”, so Peter.
Kritisch sei die Minderung des Anteils Erneuerbarer Energien in den Wärmenetzen von 50 Prozent auf 30 Prozent bis 2030. „Laschere Ziele bei der Wärmewende werden den klima- und energiepolitischen Herausforderungen nicht gerecht. Angesichts der andauernden und eklatanten Zielverfehlung braucht der Wärmesektor Verbindlichkeit und Ambition”, so Peter. Statt die Ziele abzuschwächen, wäre es besser, mit vereinzelten Übergangsfristen zu arbeiten.
Außerdem müsse von der geplanten Diskriminierung der Biomasse Abstand genommen werden. „Das Wärmeplanungsgesetz sollte den Vorgaben im GEG entsprechen und die gesamte Erneuerbare Technologien-Vielfalt berücksichtigen”, so Peter. „Ein eingeschränktes Angebot ist weniger effizient und kann sich mit Blick auf Kosten und Geschwindigkeit negativ auf die Wärmewende auswirken." Der Biomassedeckel sei daher zu streichen und die bestehende Biogaserzeugung als Potenzial für grünes Methan zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat der BEE heute auch eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben. „Die Abgabefrist war mit drei Tagen zum wiederholten Mal extrem kurz. Eine fachgerechte Auseinandersetzung mit den Vorschlägen ist beinahe unmöglich. Das wird weder der Komplexität noch der Bedeutung der Wärmeplanungsreform gerecht und schwächt den demokratischen Prozess. Hier wünschen wir uns eine generelle Verbesserung”, so Peter abschließend.
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