Angemessenheitsbeschluss zum EU-U.S. Data Privacy Framework
ENTWURF DES NEUEN ANGEMESSENHEITSBESCHLUSSES ERFÜLLT EUGH-ANFORDERUNGEN
Nach geraumer Zeit verabschiedete am 10.07.2023 die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss für das EU-U.S. Data Privacy Framework. Dies betrifft den sogenannten EU-Datenschutzrahmen, dem sich die US-Unternehmen anschließen können. Dadurch sind keine weiteren Kontrollen für die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA erforderlich, was automatisch bedeutet, dass ein Transfer Impact Assessment in die USA nicht mehr nötig ist. Dr. Ralf Sauer (stellvertretender Referatsleiter für Internationalen Datenfluss bei der Europäischen Kommission) bestätigte auf Nachfrage außerdem, dass er der Auffassung sei, dass umfangreiche Bewertungen der Auswirkungen von Datenübertragungen an US-Unternehmen auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln in Zukunft entbehrlich seien. Stattdessen kann inhaltlich auf den Beschluss der EU-Kommission zur Angemessenheit zurückgegriffen werden.US-Unternehmen, welche die Daten von europäischen Partnern verarbeiten, haben daher in Zukunft die Gelegenheit, entweder über das Trans-Atlantic Data Privacy eine Verpflichtung zu den europäischen Datenschutzgrundsätzen einzugehen oder sich über die EU-Standardvertragsklauseln an europäische Datenschutzregeln zu binden.
FAZIT
Der neue Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission erleichtert die Nutzung von US-Unternehmen für die Auslagerung von Datenverarbeitungsprozessen deutlich. Die EU-Kommission ist zudem zuversichtlich, dass der erzielte Kompromiss den Anforderungen des Europäischen Gerichtshof gerecht wird.
DEUDAT GmbH – Datenschutz und Informationssicherheit
Als inhabergeführtes Unternehmen können wir in der Geschäftsführung auf über 25 Jahre Erfahrung im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit zurückblicken. Unser Team aus Experten und Rechtsanwälten ist darauf spezialisiert, Ihnen bei der Einführung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines angemessenen Datenschutzniveaus zu helfen und Sie bei sämtlichen Fragen in Sachen Datenschutz und Informationssicherheit vollumfänglich und unabhängig von der Branche, Größe oder Ausrichtung Ihres Unternehmens zu beraten.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie die damit verbundenen Herausforderungen mit dem entsprechenden Know-how und einer geeigneten Organisationsstruktur sicher und einfach meistern – und vor allem: welche Chancen Ihnen ein professioneller Datenschutz bietet. Was bei unserer Zusammenarbeit entsteht, ist mehr als nur eine Problemlösung oder Risikominimierung. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen Werkzeuge, die zu Ihrem Unternehmenserfolg beitragen und stehen Ihnen als starker Partner zur Seite.
Dabei ist unser Leitmotiv für uns maßgebend: Einfach, sicher, gut beraten.
DEUDAT GmbH
Zehntenhofstraße 5b
65201 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 950008-40
Telefax: +49 (611) 950008-59
http://www.deudat.de
E-Mail: philip.reichardt@deudat.de