Verbraucher & Recht

Online-Glücksspiel – Kein Grund zur Aussetzung eines Klageverfahrens

Wie auch andere Gerichte sieht das Landgericht Kempten keinen Grund für die Aussetzung von Klageverfahren bezüglich verbotener Online-Glücksspiele. Ebenso gebe es keinen Anlass den EuGH anzurufen. Das stellte das Gericht mit einer Verfügung vom 12. Juli 2023 klar. Dabei machte es deutlich, dass das Verbot von Glücksspielen im Internet aus dem Glücksspielstaatsvertrag seiner Auffassung nach nicht gegen europäisches Recht verstößt und es nicht nötig sei, diese Frage dem EuGH vorzulegen.

Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet war in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten. Viele Betreiber von Online-Casinos machten ihre Online-Glücksspiele dennoch auch Spielern in Deutschland leicht zugänglich. Sie argumentieren, dass dieses Verbot gegen EU-Recht verstoße und sie dadurch in ihrer Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt seien.

Dieser Argumentation haben die Gerichte in Deutschland jedoch reihenweise eine Absage erteilt. Das Verbot diene vornehmlich dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiel. Es verfolge Ziele des Gemeinwohls und sei daher mit Unionsrecht vereinbar. „Die Folge ist, dass die angebotenen Online-Glücksspiele bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten waren und die abgeschlossenen Spielverträge damit nichtig sind. Spieler können von den Veranstaltern der illegalen Online-Glücksspiele daher die Rückzahlung ihrer Verluste verlangen. Dieser Anspruch wurde mittlerweile von zahlreichen Gerichten in Deutschland bestätigt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Da die Anbieter der Online-Glücksspiele vor Gericht weitgehend auf verlorenem Posten stehen, versuchen sie zunehmend auf Zeit zu spielen und Entscheidungen zu verzögern. So verhält sich auch die Beklagte in dem Verfahren vor dem LG Kempten. Sie stellte zunächst einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Klageerwiderung. Hier zeigte sich das Gericht zunächst entgegenkommend und gewährte eine großzügige Fristverlängerung von vier Wochen. Den Antrag der Beklagten um eine darüber hinausgehende Fristverlängerung wies das Gericht jedoch als unnötig zurück.

Ebenso sieht es keine Veranlassung das Verfahren auszusetzen und den Europäischen Gerichtshof mit einer Vorabentscheidungsfrage zu befassen, da es, wie bereits ausgeführt, das Verbot von Online-Glücksspielen im Einklang mit Unionsrecht sieht. Dies entspreche auch der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der das LG Kempten folgt.

„Spieler, die ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückholen wollen, sollten sich von solchen Verzögerungstaktiken nicht irritieren lassen. Die Rechtslage ist soweit klar: Haben die Anbieter der Online-Glücksspiele keine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot, sind die Glücksspiele illegal und die Spieler haben Anspruch auf Rückzahlung ihres Verlusts. Das gilt auch, wenn nach dem 1. Juli 2021 Online-Glücksspiele ohne die entsprechende Genehmigung angeboten wurden“, so Rechtsanwalt Cocron.

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Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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