Finanzen / Bilanzen

Aktuelle Verbraucherfrage: Unfall mit geliehenem Auto – wer haftet?

Stefan B. aus Freising: Mein Nachbar hat sich für einen Umzug mein Auto ausgeliehen und damit ein anderes Fahrzeug angefahren. Muss ich für den Schaden haften?

Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO:

Wer sein Fahrzeug für einen Kurztrip übers Wochenende, einen Umzug oder den Einkauf sperriger Möbel an einen Verwandten, Bekannten oder Nachbarn ausleiht, sollte vorher seinen Versicherungsschutz checken. Autobesitzer, die bei der Versicherung einen festgelegten Fahrerkreis angegeben haben, müssen ihrem Versicherer den zusätzlichen Fahrer vor dem Ausleihen melden. Denn sitzt ein nicht gemeldeter Fahrer am Steuer, droht Besitzern im Fall eines Unfalls eine Strafe. Für Schäden des Unfallgegners kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung trotzdem auf und es erfolgt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug kommt, falls vorhanden, die Vollkaskoversicherung auf. Autobesitzer müssen die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen und erhalten ebenfalls die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Dadurch erhöht sich der jährliche Versicherungsbeitrag. Kfz-Besitzer, die keine Kaskoversicherung haben, müssen mögliche Reparaturen am eigenen Auto selbst bezahlen. Damit es im Falle eines Unfalls nicht zu Streitigkeiten kommt, ist es sinnvoll, vorab einen sogenannten Leihvertrag mit dem Ausleihenden zu schließen. Darin können beide Parteien festlegen, wer bei einem Unfall die Kosten übernimmt. Musterformulare gibt es beispielsweise auf der Internetseite des ADAC zum Download. Hier können Autobesitzer zum Beispiel auch vorhandene Schäden eintragen, um spätere Unklarheiten bei einem Unfall zu vermeiden.

Über den Experten der ERGO Versicherung

Peter Schnitzler ist Bereichsleiter für die Kraftfahrtversicherung der ERGO Versicherung AG. Der studierte Musiker und Betriebswirt arbeitet seit 2010 für die ERGO Group. In seiner Freizeit entspannt er am liebsten bei klassischer Musik oder Spielen des 1. FC Köln.

Über die ERGO Versicherungsgruppe AG

ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 25 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2022 nahm ERGO über 20 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro.

ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ERGO Versicherungsgruppe AG
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
Telefon: +49 (800) 6669000
Telefax: +49 (211) 477-1500
http://www.ergo.de

Ansprechpartner:
Dr. Claudia Wagner
ERGO Group AG
Telefon: +49 (211) 477-2980
E-Mail: claudia.wagner@ergo.de
Marion Angerer
Pressekontakt
Telefon: +49 (89) 998461-18
E-Mail: ergo@hartzkom.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel