Mehr Geschlechtergerechtigkeit im deutschen Völkerstrafgesetzbuch
„Die vorgesehenen Änderungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen werden zu mehr Geschlechtergerechtigkeit im deutschen Völkerstrafrecht beitragen und Forderungen umsetzen, die der djb schon lange vertritt.“, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. So sieht der Entwurf unter anderem die Aufnahme des Tatbestands des sexuellen Übergriffs und der sexuellen Sklaverei als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor. Der djb begrüßt außerdem auch die Erweiterung des Tatbestands der erzwungenen Schwangerschaft sowie die Einführung des Tatbestands des erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs.
Sehr positiv ist die in dem Entwurf angelegte Intention des Gesetzgebers, den völkerstrafrechtlichen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität zu stärken. Aufgrund des Rückgriffs auf die ambivalente und umstrittene Definition von „Geschlecht“ im IStGH-Statut regt der djb jedoch an, gesetzgeberisch klarzustellen, dass dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch unter Berücksichtigung völkerstrafrechtlicher und menschenrechtlicher Entwicklungen ein Geschlechtsverständnis zugrunde liegt, das sowohl die sexuelle Orientierung als auch die Geschlechtsidentität umfasst. Dies ist insbesondere für den Tatbestand der geschlechtsbezogenen Verfolgung bedeutend.
„In prozessualer Hinsicht besteht trotz des im Entwurf vorgesehenen verstärkten Opferschutzes weiterer Verbesserungsbedarf für einen umfassenden Schutz der Betroffenen von geschlechtsbezogener, sexualisierter und reproduktiver Gewalt in völkerstrafrechtlichen Kontexten“, so die Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission Prof. Dr. Leonie Steinl. Der djb kritisiert u.a. die verkürzte Aufzählung relevanter Individualrechtsgüter. Insbesondere Formen geschlechtsbezogener Verfolgung, die ohne Verletzung der sexuellen oder reproduktiven Selbstbestimmung begangen werden, sind somit nicht garantiert erfasst. Ein Beispiel stellt die systematische Diskriminierung von Frauen und Mädchen durch die Taliban in Afghanistan dar, deren Recht auf Arbeit und Bildung primär aufgrund von geschlechterhierarchisierenden Vorstellungen eingeschränkt wird. Der djb plädiert dafür, auf die zusätzliche Aufzählung individueller Rechtsgüter zu verzichten. Außerdem sollten alle Völkerstraftaten zur Nebenklage, Beistandsbestellung und kostenlosen psychosozialen Prozessbegleitung berechtigen.
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