Schutz für kühlpflichtige Medikamente und Apotheken
In vielen Apotheken und Gesundheitseinrichtungen sind kühlsensitive Medikamente wie Impfstoffe, Insuline und bestimmte Antibiotika unverzichtbar. Diese Medikamente sind äußerst empfindlich gegenüber Temperaturschwankungen und müssen in speziellen Kühlsystemen bei Temperaturen zwischen 2°C und 8°C (36°F bis 46°F) gelagert werden.
Hier kommt die Kühlgutversicherung ins Spiel. Eine Kühlgutversicherung, auch als Kühlgut- oder Kühllagerversicherung bekannt, bietet einen entscheidenden Schutzschild gegen die Risiken, die mit dem Verderb von Medikamenten aufgrund von Kühlschrankverschleiß verbunden sind. Im Fokus stehen folgende Schlüsselaspekte:
1. Abdeckung von Sachschäden: Eine Kühlgutversicherung schützt Apotheken vor den finanziellen Belastungen, die durch den Ausfall des Kühlsystems und den daraus resultierenden Verderb von Medikamenten entstehen. Sie deckt nicht nur Schäden an den Medikamenten selbst ab, sondern auch an den Kühlgeräten.
2. Ersatz von Medikamenten: Im Fall von Medikamentenverderb aufgrund von Temperaturschwankungen oder anderen unvorhergesehenen Umständen übernimmt die Versicherung die Kosten für den Ersatz dieser lebenswichtigen Medikamente.
3. Betriebsunterbrechung: Kühlgutversicherungen können auch die finanziellen Belastungen abdecken, die durch Betriebsunterbrechungen infolge von Medikamentenverderb entstehen. Dies kann die vorübergehende Schließung der Apotheke zur Medikamentenerneuerung oder Reparatur des Kühlsystems einschließen.
4. Transportabdeckung: In einigen Fällen bietet die Kühlgutversicherung auch Schutz für den Transport von kühlpflichtigen Medikamenten, um sicherzustellen, dass sie während des Transports die erforderlichen Temperaturen beibehalten.
Die genauen Bedingungen und Deckungsumfänge einer Kühlgutversicherung können je nach Versicherungspolice und Versicherungsunternehmen variieren. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Apothekeninhaber und andere Verantwortliche sorgfältig die verschiedenen Optionen prüfen, um sicherzustellen, dass sie den richtigen Schutz für ihre kühlpflichtigen Medikamente haben.
Der Schutz vor dem Verderb von Medikamenten durch Kühlschrankverschleiß ist nicht nur eine finanzielle Notwendigkeit, sondern auch eine Frage der Patientensicherheit. Kühlgutversicherungen tragen dazu bei, die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen und die Gesundheit der Patienten zu schützen.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
https://aporisk.de/
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de