Autofahren im Herbst
Winterreifenpflicht?
Ab Oktober ist es wieder Zeit für Winterreifen. Auch wenn in Deutschland nur eine sogenannte situative Winterreifenpflicht gilt, empfiehlt Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO, spätestens beim ersten Raureif den Reifenwechsel. Denn Autofahrer, die bei Eis, Glätte und Schnee mit Sommerreifen unterwegs sind, riskieren ein Bußgeld. „Um zu prüfen, ob das Reifenprofil noch die empfohlenen vier Millimeter aufweist, können Kfz-Besitzer beispielsweise ein Zwei-Euro-Stück in die Rille halten“, so Schnitzler. „Verschwindet der silberne Rand, ist es noch tief genug.“ Außerdem wichtig: Reifendruck prüfen. Übrigens: Werden die Sommerreifen unter Verschluss gelagert, besteht meist ein Versicherungsschutz über die Kaskoversicherung.
Licht und Scheibenwischer checken
Sobald es morgens später hell und abends früher dunkel wird, sollten Autofahrer die Beleuchtung ihres Fahrzeugs prüfen. „Manche Autohäuser bieten im Herbst kostenlose Lichttests an“, weiß der Kfz-Experte. Für einen klaren Durchblick während der Fahrt empfiehlt er außerdem, die Scheiben regelmäßig zu reinigen, Scheibenwischer zu testen und gegebenenfalls auszutauschen.
Gute Sicht mit dem richtigen Licht
Nebel und Regen sorgen im Herbst häufig auch tagsüber für schlechte Lichtverhältnisse. „Das Tagfahrlicht reicht dann oft nicht aus, um andere Autos, Fahrradfahrer oder Fußgänger rechtzeitig zu erkennen“, so Schnitzler. „Bei schlechter Sicht sollten Autofahrer daher das Abblendlicht einschalten.“ Bei erheblicher Sichtbehinderung ist dies laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sogar Pflicht. „Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, erlaubt es die StVO, Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer einzuschalten. Der Fahrer muss sie aber umgehend wieder ausschalten, wenn sich die Sichtverhältnisse bessern“, erklärt der ERGO Experte.“ Übrigens: Das Fernlicht sorgt nicht für bessere Sicht bei Nebel. Es reflektiert zu stark und blendet nicht nur entgegenkommende Verkehrsteilnehmer, sondern auch den Fahrer selbst.
Fahrweise anpassen
Laub, Nässe und Glätte machen Straßen im Herbst oft rutschig. Das sorgt für einen längeren Bremsweg. „Autofahrer sollten daher besonders vorausschauend fahren und stets bremsbereit sein“, rät der Kfz-Experte. Um Unfälle zu vermeiden, ist es zudem sinnvoll, nicht schneller zu fahren, als es die eigene Sichtweite zulässt. Das bedeutet: Wer 40 Meter weit sieht, sollte auch maximal mit dieser Geschwindigkeit unterwegs sein. Um die Sichtweite einzuschätzen, rät der Experte, sich an den 50 Meter auseinanderstehenden Leitpfosten am Fahrbahnrand zu orientieren. Besondere Vorsicht gilt zudem bei laubbedeckten Straßen. „Die Blätter können Schlaglöcher oder Hindernisse verdecken“, erklärt Schnitzler. Insgesamt sollten Autofahrer im Herbst ihre Fahrweise und Geschwindigkeit an Witterung und Straßenverhältnisse anpassen sowie ausreichend Abstand zum Vordermann einhalten. Taucht plötzlich eine Nebelwand auf, heißt es: Langsam die Geschwindigkeit reduzieren und eine Vollbremsung vermeiden.
Achtung, Wildwechsel!
Wer in der Dämmerung durch Wälder oder an Feldern entlangfährt, sollte besonders vorsichtig sein. Denn dann ist das Risiko für einen Wildunfall sehr hoch. „Daher ist es ratsam, ständig die Straßenränder im Blick zu behalten“, so Schnitzler. Taucht ein Tier auf: abblenden, hupen und vorsichtig bremsen. Ist es dafür zu spät, sollten Fahrer das Lenkrad festhalten und auf keinen Fall ausweichen – auch wenn das ein natürlicher Reflex ist. „Einem Wildtier auszuweichen ist in den meisten Fällen gefährlicher und die Teilkaskoversicherung greift bei einem Schaden nicht“, erklärt der Kfz-Experte. Anschließend die Unfallstelle sichern und die Polizei rufen. Sie informiert den Jäger und stellt eine sogenannte Wildschadenbescheinigung für die Versicherung aus. „Ohne das Dokument kommt eine Teilkaskoversicherung unter Umständen nicht für die Kosten auf“, erläutert der ERGO Experte. Mit einer Vollkaskoversicherung hingegen sind Autofahrer auch ohne Nachweis und zum Beispiel bei Selbstverschulden finanziell abgesichert. Schnitzler rät außerdem, das Unfallauto erst dann zu waschen und reparieren zu lassen, wenn die Versicherung den Wildschaden anerkannt hat.
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