Weltkindertag: Erst Eltern, dann Kinder absichern
Um die Familie bestmöglich abzusichern, sollten Eltern eine Privathaftpflichtversicherung als „Familientarif“ abschließen, deren vereinbarte Deckungssumme mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden beträgt. An zweiter Stelle steht die Absicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Todesfalls sowie eines Arbeitskraftverlustes. Das funktioniert mit einer Risikolebensversicherung und einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. „Die Rentenleistung der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Eltern so ansetzen, dass sie den Lebensstandard absichert und damit auch potenzielle Ausgaben für ihre Kinder, die zum Beispiel während eines Studiums anfallen, für einen bestimmten Zeitraum mit abdecken. Selbiges gilt für die Todesfallleistung der Risikolebensversicherung“, sagt Boss.
Mehr zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.
Absicherungen für Kinder
Darüber hinaus ist die richtige Risikoabsicherung für Kinder ebenfalls wichtig. Denn eine dauerhafte schwere gesundheitliche Beeinträchtigung des Kindes kann auch bei den Eltern zu einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit und damit zu einer Reduzierung des Einkommens führen.
Eine Pflegetagegeldversicherung leistet bei Pflegebedürftigkeit eine Geldleistung oder erstattet die Kosten für Pflegeaufwendungen in vertraglichem Umfang. Hat ein Elternteil eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen, können Kinder dort mitversichert werden. Sie ist eine sinnvolle Absicherung, da eine lebenslange Absicherung möglich ist. Bei Kindern sollte man auf eine bedarfsgerechte Leistungshöhe im ambulanten Bereich achten.
Mehr zur Pflegetagegeldversicherung finden Sie hier.
Außerdem sinnvoll ist die frühe Absicherung des Arbeitskraftverlustes bereits im Kindesalter. Denn meist gibt es in diesem Alter noch keine oder weniger relevante Vorerkrankungen, die den Vertragsabschluss erschweren könnten. Angebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sind teilweise schon für Kinder ab sechs Jahren im Markt zu finden. Vor Abschluss ist es wichtig zu prüfen, wie der Versicherungsfall für „Schüler“ in den Versicherungsbedingungen konkret definiert ist. Wie bei der BU für Erwachsene sollte auch bei der BU für Schüler auf Leistungskriterien wie Dynamisierungen und Nachversicherungen geachtet werden. Eine Günstigerprüfung bei Berufswechsel kann vorteilhaft sein.
Eine Unfallversicherung kann auch für Kinder eine sinnvolle Ergänzung zur Pflegetagegeld- und BU-Versicherung sein. Sie soll in erster Linie mit einer einmaligen Kapitalleistung unterstützen, um Mehrbedarfe abzudecken, die nach einem Unfall mit Invalidität entstehen können, beispielsweise für behindertengerechte Umbaumaßnahmen oder –Anschaffungen. Ein Abschluss ab Geburt des Kindes ist möglich. Hier sollte eine hohe Invaliditätsgrundsumme vereinbart werden.
Mehr zur Unfallversicherung finden Sie hier.
Eltern sollten sich sorgfältig mit den Leistungen der Versicherungsangebote auseinandersetzen und sich anbieterunabhängig beraten lassen, zum Beispiel als Mitglied beim BdV.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
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