Unternehmensziel: Geschlechtergerechtigkeit. djb diskutiert auf seinem 45. Bundeskongress Transformation in Unternehmen
Der djb beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit Wegen zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen und hat 2021 die Konzeption eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft entwickelt. Auf der Tagung soll es darum gehen, wie ein solches Vorhaben gesetzlich mit Hilfe gesellschaftsrechtlicher Rechtsinstrumente umgesetzt werden kann. Prof. Dr. Heide Pfarr und Prof. Dr. Isabell Hensel von der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb begrüßen die Teilnehmenden und führen in das Thema ein. Zentral ist die Frage, ob und wie die europarechtlich forcierte Nachhaltigkeitsregulierung im Gesellschaftsrecht für die Durchsetzung von Gleichstellungsbelangen produktiv gemacht werden kann.
„Die Unternehmen müssen verpflichtet werden, die von ihnen definierten Wege zur Diskriminierungsfreiheit auch einzuschlagen. Gesetzliche Ansprüche und Verfahrensvorgaben müssen sicherstellen, dass es zu einer angemessenen Selbstregulierung kommt,“ sagt Pfarr. Hensel sagt: „Die Nachhaltigkeitsregulierung zeigt uns bereits ganz konkret, wie Unternehmen in die Verantwortung genommen werden können und müssen. Das so sozial angereicherte Gesellschaftsrecht bietet zahlreiche Stellschrauben für die Ausbildung einer geschlechtergerechten Unternehmenskultur.“
Prof. Dr. Anne-Christin Mittwoch hält anschließend die Keynote mit dem Titel „Soziale Nachhaltigkeit im Unternehmensrecht“. Ihre zentrale Botschaft ist folgende: „Diversität und Geschlechtergerechtigkeit sind wie auch Umweltschutz integrale Bestandteile der Nachhaltigkeit und lassen sich wie diese in das Unternehmensrecht integrieren.“
Der 45. djb-Bundeskongress wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
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