Deutscher Pflegerat: Voraussetzungen für eine Arbeit auf Augenhöhe schaffen
„Wieder einmal macht eine Studie deutlich, dass es eine bessere Zusammenarbeit zwischen Pflegefachpersonen und weiterer Heilberufe bedarf. Die rechtlichen Grundlagen für die Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen nach pflegewissenschaftlichen Standards müssen kommen.
Die Schnittstellen zwischen den Versorgungssettings bereiten nach wie vor Probleme und behindern den ganzheitlichen Versorgungsprozess. Sie sind anhand der jeweils vorliegenden Kompetenzen neu zu definieren. Die Zusammenarbeit zwischen der Profession Pflege, den Ärzten und Kliniken muss auf Augenhöhe neu strukturiert werden. Alle Beteiligten müssen für die jeweilige Situation der Patienten sensibilisiert sein und gut zusammenwirken. Das sind die Voraussetzungen für eine passgenaue, umfassende und ineinandergreifende Versorgung.
Zu der im Report angemahnten Weiterentwicklung der Versorgung gehört unabdingbar, sich klar zu werden, dass zu einer gesicherten Patientenversorgung auch die Sicherung der Leistungserbringung mit ausreichend und gut qualifizierten Mitarbeitenden gehört. Wie auch eine Entbürokratisierung, die alles in den Schatten stellt, was bislang erreicht wurde.
Nur so wird die Zeit sichergestellt, die professionell Pflegende benötigen, um sich umfassend in der fachlich erforderlichen Weise um die ihrer Hilfe bedürftigen Menschen kümmern zu können. Derzeit steht unser Pflege- und Gesundheitssystem unter Dauerstress.
Die jetzt zum Pflege-Report 2023 erhobenen zehn Indikatoren können für alle an der Versorgung Beteiligten Handlungsbedarf deutlich machen, und sie sind zu gewichten. Sie können nicht abschließend zeigen, warum eine bestimmte Situation eingetreten ist, da ihnen als Abrechnungsdaten der pflegerische Kontext fehlt.
Die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen darf nicht allein auf Daten gestützt sein. Insbesondere die beruflich Pflegenden müssen hierbei einbezogen werden.“
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
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