Medizintechnik

Apothekerin wegen fahrlässiger Tötung durch verunreinigte Glukose verurteilt

Das Kölner Landgericht hat heute ein Urteil im Fall der fahrlässigen Tötung einer jungen Frau und ihres neugeborenen Babys durch eine Apothekerin gesprochen. Die Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der tragische Vorfall, der sich vor etwa vier Jahren ereignete, wirft ein bedrückendes Licht auf die Konsequenzen von Fehlern im Gesundheitswesen und die Notwendigkeit, Sicherheitsprotokolle und Berufsstandards im Gesundheitssektor strikt einzuhalten.

Der Vorfall begann im Jahr 2019, als eine 28-jährige Frau bei einem Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes eine verunreinigte Glukose-Mischung einnahm und kurz darauf das Bewusstsein verlor. Stunden später verstarben sowohl die Frau als auch ihr per Kaiserschnitt geborenes Baby an multiplem Organversagen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich die Angeklagte unter anderem wegen versuchten Mordes durch Unterlassen angeklagt und eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert.

Das Gericht begründete das Urteil mit einem schwerwiegenden Fehler seitens der Apothekerin. Sie hatte irrtümlicherweise einen Rest des Betäubungsmittels Lidocainhydrochlorid für Glukose gehalten und diesen in ein Gefäß mit Glukose gefüllt. In der Pharmazie gilt das Mischen von Substanzen aus verschiedenen Gefäßen als striktes "No Go", wie die Vorsitzende Richterin betonte. Die Apothekerin hatte damit gegen grundlegende Berufsregeln verstoßen, was zu den tragischen Konsequenzen führte.

Die Verurteilung der Apothekerin ist ein wichtiger Schritt in der Suche nach Gerechtigkeit für die Opfer und ihre Familien. Gleichzeitig unterstreicht dieser Fall die Wichtigkeit der Einhaltung von Sicherheitsprotokollen und Berufsstandards im Gesundheitssektor. Fehler im Gesundheitswesen können schwerwiegende Auswirkungen auf das Leben von Menschen haben, und die heutige Verurteilung mahnt zur Verantwortung und zur Sorgfalt bei der Ausübung medizinischer Berufe.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel