Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) begrüßt Aufgabe des Amazon-Luftfrachtzentrums in Leipzig-Halle und fordert Kennzeichnungspflicht für Flugwaren
Die Goldgräberstimmung der Luftfrachtbranche während der Coronazeit ist vorbei. Immer mehr Logistikunternehmen verlagern ihre Transporte von der Luft zurück auf Straße und Schiene, was auch zu einer dringend notwendigen Reduzierung insbesondere des nächtlichen Fluglärms an den Frachtflughäfen beitragen kann. Die BVF erwartet auch für DHL eine ähnliche Entscheidungsentwicklung. Ein weiter Ausbau des Frachtflughafens Leipzig erscheint vor diesem Hintergrund obsolet.
Carl Ahlgrimm, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), betont:
"Der Luftfrachttransport ist eine relevante Quelle von Treibhausgasemissionen. Es ist daher vernünftig, die Luftfracht so weit wie möglich zurück auf Straße und Schiene zu verlagern. Dies gilt auch für interkontinentale Fracht, bei der längere Transportzeiten in der Regel akzeptiert sind."
„Nicht die Fracht braucht die Nacht, sondern der Mensch braucht sie, um sich bei ungestörtem Schlaf erholen zu können“, bekräftigt Ahlgrimm den Anspruch auf die gesetzliche Nachtruhe.
Die BVF fordert eine transparente Kennzeichnungspflicht für Flugwaren, um den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, die mit dem Transport verbundenen Treibhausgasemissionen zu erkennen. Gleiches gilt auch für die Flugtickets im Passagierverkehr, vergleichbar mit den Warnhinweisen auf Tabakwaren. Derzeit ist es für Konsumenten nicht ersichtlich, welche Treibhausgasemissionen mit der Entscheidung für einen Weg über den Luftverkehr anfallen.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) wurde 1967 als gemeinnützige Vereinigung von Städten, Gemeinden und Schutzvereinen gegen die schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs gegründet – www.fluglaerm.de
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