Neues Passrecht: Ausweisdokumente bald per Post
Um Behördengänge zu reduzieren, dürfen Behörden künftig Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und andere Ausweisdokumente im Inland auf Wunsch per Post an den Antragsteller versenden. Bisher müssen Bürger für neue Dokumente sogar zweimal zum zuständigen Amt: Einmal zur Beantragung, ein weiteres Mal zur Abholung. Die Änderungen im Passrecht sehen auch die Abschaffung des Kinderreisepasses vor. Stattdessen kann nach Information der ARAG Experten ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragt werden, der weltweit genutzt werden kann.
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