Medizintechnik

Apotheken-Protesttag wird geduldet

Die Landesapothekerkammer (LAK) in Hessen hatte Bedenken gegenüber dem Apotheken-Protesttag am vergangenen Montag geäußert. Doch für den vom Abda ausgerufenen Protesttag am 15. November hat die LAK grünes Licht gegeben.

Die Abda plant, den November zu einem Protestmonat zu machen, bei dem Apotheken in bestimmten Regionen mittwochs geschlossen bleiben und Kundgebungen in Metropolen stattfinden sollen. Der dezentrale Protesttag für öffentliche Apotheken in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland wird am 15. November in Dortmund stattfinden.

Die Landesapothekerkammer Hessen wird "die öffentlichen Apotheken – mit Ausnahme der notdiensthabenden Apotheken – an diesem Tag geschlossen bleiben lassen", so die Mitteilung auf ihrer Website. Es wird keinen Antrag auf Befreiung von der Dienstbereitschaft für diesen Tag geben. Weitere Informationen zum Protesttag werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Die Kammer betont, dass die Versorgung der Bevölkerung am Tag vor und nach der Protestveranstaltung umfassend gewährleistet ist. Die Öffentlichkeit wird frühzeitig über die allgemeine Presse informiert, damit notwendige Arzneimittel im Voraus besorgt werden können. Zudem bleiben Arztpraxen geöffnet, um die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

In Bezug auf den Protesttag, den der Hessische Apothekerverband (HAV) am vergangenen Montag ausgerufen hatte, hatte die Kammer Bedenken geäußert. Insbesondere die Kombination aus Brücken- und Feiertag führte zu Bedenken. Die Kammer prüfte die Möglichkeit von Ordnungswidrigkeitsverfahren, falls Kunden Beschwerden einreichen würden.

Ulrich Laut, Geschäftsführer der Kammer, betonte, dass die reguläre Öffnungszeit der Apotheken am Samstag um 12 Uhr endet und erst am Mittwoch um 9 Uhr wieder beginnt. Dies würde eine dreieinhalbtägige Unterbrechung der regulären Arzneimittelversorgung bedeuten. Zudem hatten die Kassenärzte angekündigt, ihre Praxen am 2. Oktober zu schließen, was die medizinische Versorgung weiter einschränkte.

Trotz dieser Bedenken hatten der HAV und seine Mitglieder zahlreiche Apotheken geschlossen und an der Kundgebung in Frankfurt teilgenommen. Verbandschef Holger Seyfarth hatte zugesichert, dass etwaige Probleme mit der Kammer angegangen werden würden.

Kommentar

Die Entscheidung der Landesapothekerkammer Hessen, den für den 15. November geplanten Protesttag der öffentlichen Apotheken zu dulden, ist ein Schritt in Richtung Verständigung und Kompromissbereitschaft. Während Bedenken wegen der Unterbrechung der Arzneimittelversorgung bestanden, wurde darauf geachtet, dass die Versorgung der Bevölkerung am Tag vor und nach der Protestveranstaltung weiterhin gewährleistet ist. Dies zeigt die Bereitschaft der Apotheker, für ihre Anliegen einzustehen, ohne die Gesundheitsversorgung der Menschen zu gefährden. Es bleibt zu hoffen, dass solche Protestaktionen zu einer konstruktiven Lösung der bestehenden Probleme in der Apothekenbranche beitragen können.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel