Familie & Kind

ZBFS bei Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen herausragend

Seit Jahren auf Rekordhoch: Landesbehörde ZBFS wird Vorbildfunktion bei gesetzlicher Beschäftigungsquote mehr als gerecht

Die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit Sitz in Bayreuth zeigt bei der gesetzlichen Beschäftigungsquote seit Jahren Vorbildcharakter: Im Jahr 2022 lag die Quote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst bayernweit im Durchschnitt bei 6,8 Prozent. Beim ZBFS waren 13,36 Prozent der Beschäftigten schwerbehindert – das ist gut das doppelte des Landesdurchschnitts!

„Wir setzen den Inklusionsgedanken als Bayerns große Familien- und Sozialbehörde nicht nur als Verwaltung um, wir leben ihn auch selbst“, sagt Dr. Norbert Kollmer, der Präsident des ZBFS. Sein Haus beschäftigt rund 1.950 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Dienststellen in allen sieben bayerischen Regierungsbezirken.

Sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Arbeitgeber, die diese gesetzliche Pflichtquote nicht erfüllen, müssen nach § 160 SGB IX eine Ausgleichsabgabe zahlen. In Bayern ist die Ausgleichsabgabe an das ZBFS-Inklusionsamt zu entrichten. Im Jahr 2022 kamen so mehr als 142 Millionen Euro zusammen. „Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden vom Inklusionsamt für Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt, um z. B. technische Arbeitshilfen zu finanzieren oder Beschäftigungssicherungs-zuschüsse an Arbeitgeber auszureichen“, so Christian Weißenberger, der Leiter des Inklusionsamtes.

Wichtig: Ab dem Erhebungsjahr 2024 wird eine zusätzliche Staffel der Ausgleichsabgabe für diejenigen beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber eingeführt, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Für Arbeitgeber, die zumindest teilweise ihre Beschäftigungspflicht erfüllen, ändert sich jedoch nichts.

Die Abgabesätze betragen abhängig von Größe und Erfüllung bzw. nicht Erfüllung der Beschäftigungsquote dann zwischen 140 und 720 Euro pro Monat für jeden nicht besetzten Pflichtplatz.

Informationen über die Aufgaben des ZBFS-Inklusionsamtes sowie zur Ausgleichsabgabe finden Sie unter ZBFS – ZBFS-Inklusionsamt (bayern.de) sowie unter ZBFS – Ausgleichsabgabe (bayern.de).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentrum Bayern Familie und Soziales(ZBFS)
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Telefon: +49 (921) 605-03
Telefax: +49 (921) 605-3903
https://www.zbfs.bayern.de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel