Verbraucher & Recht

Aufklärungspflicht von Immobilienverkäufern

Verkäufer von Immobilien müssen Käufer über anstehende Sanierungskosten ausreichend aufklären. Unterlagen dazu drei Tage vor dem geplanten Vertragsabschluss ohne entsprechenden Hinweis in einen virtuellen Datenraum zu stellen, reicht nicht aus. Dies entschied laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 77/22).
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