Wetterbedingte Routenänderung auf der Reise Norwegen, Schottland & Dänemark 2 mit AIDAluna: Umroutungen wegen Sturm führen immer zu Minderung
Voller Vorfreude gingen die Kreuzfahrer am 08.10.2023 in Kiel an Bord der AIDAluna. Mit Haugesund, Lerwick, Aberdeen und Aarhus standen ebenso interessante wie sehenswerte Ziele auf dem Programm. Doch die Vorfreude währte nicht lange. Gleich zu Beginn ihrer Reise „Norwegen, Schottland & Dänemark 2“ erhielten die Gäste der AIDluna die Information, dass es zu erheblichen Änderungen des Reisverlaufs kommen wird.
Wetterbedingte Routenänderung auf AIDAluna führt zwingend zu Minderung
Zunächst wurden die Anlandungen im norwegischen Haugesund und Lerwick auf den Shetland Inseln durch Kristiansand und Newcastle in Großbritannien ersetzt. Im weiteren Verlauf kam es noch zu zwei weiteren Routenänderungen. Auch der Besuch des Hafens von Aberdeen in Schottland wurde gestrichen. Stattdessen nahm AIDAluna Kurs auf Kopenhagen. Doch von dort aus ging es nicht wie zunächst vorgesehen am Sonntag nach Aarhus. Vielmehr wurde den Passagieren mitgeteilt, dass AIDAluna aufgrund einer wetterbedingten Routenanpassung über Nacht im Hafen von Kopenhagen verbleiben würde. Im Ergebnis wurde damit einzig und allein der Hafen von Invergordon planmäßig angelaufen.
In einem solchen Fall liegt eine klare Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters vor, die zur Minderung des Reisepreises berechtigt“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Denn die einseitige Änderung der Reiseleistung ist generell auch auf Basis von AGBs nur bis zum Beginn der Reise möglich. Auch der Grund für die Routenänderung spielt grundsätzlich keine Rolle. Minderungsansprüche setzen gerade kein Verschulden des Veranstalters voraus. Eine wetterbedingte Routenänderung führt damit immer dazu, dass die Passgiere einen Teil ihres Reisepreises zurückbekommen. „Außerdem entfällt oft auch ein erheblicher Teil der Kosten, was zu spürbaren Einsparungen der Reederei führt, die abzurechnen sind und die auch dem Reisegast zugutekommen müssen“, erklären die erfahrenen Verbraucherschützer von Kreuzfahrt-Anwalt.de.
Berechnung nach Tagen – der Einzelfall ist entscheidend
Nach Auffassung der Rechtsanwälte von Kreuzfahrt-Anwalt.de sollten betroffene Kreuzfahrer aufgrund der Routenänderungen auf der AIDAluna unbedingt prüfen lassen, in welcher Höhe Minderungsansprüche bestehen. „Natürlich kann Aida nichts für das Wetter. Niemand hat jedoch Geld zu verschenken. Deshalb sollten Reisende sich nicht davon abhalten lassen, berechtigte Ansprüche auch zu verfolgen“, meint Rechtsanwalt Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de. Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert bzw. sogar Tausend Euro summieren.
Über Kreuzfahrt-Anwalt.de
Kreuzfahrt-Anwalt.de ist ein Angebot der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg. Kreuzfahrt-Anwalt.de bietet Verbrauchern eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung etwaiger im Raum stehender Ansprüche im Zusammenhang mit Kreuzfahrten an. Nach Erstprüfung besteht für Verbraucher die Möglichkeit, eine qualifizierte außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber dem Anbieter zu einem garantierten Festpreis zu buchen.
Entscheidend für den Erfolg eines Vorgehens gegen Großkonzerne bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Kreuzfahrtrecht die Betrachtung des Einzelfalles. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertraten die Verbraucherschützer der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte bereits hunderte Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritten wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.
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