Mobile & Verkehr

Neues Straßenverkehrsrecht muss Busspuren stärken

Der VDV, Branchenverband des öffentlichen Personen- und des Eisenbahnverkehrs mit über 640 Mitgliedsunternehmen, begleitet die gegenwärtig geplanten Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) intensiv. VDV-Vizepräsident Werner Overkamp: „Wir wollen, dass das Straßenverkehrsrecht die Belange der Menschen in den Mittelpunkt stellt und nicht die des Pkw. Hierfür müssen die klimafreundlichen Verkehre gestärkt werden. Naheliegend ist es daher, die Voraussetzungen für mehr und leistungsfähigere Busspuren zu schaffen. In der geplanten Reform des Straßenverkehrsrechts ist dies nicht durchgängig der Fall, denn es besteht infolge der beabsichtigten Schaffung von Sonderfahrspuren für bestimmte Formen des Individualverkehrs die Gefahr, dass dies zu Lasten der Busfahrstreifen geht. Diese politische Diskussion birgt die Gefahr von mobilitätswendefeindlichen Trojanern. Wir sind daher dem Verkehrsausschuss des Bundestages dankbar, dass er in seiner Stellungnahme deutlich gemacht hat, dass eine weitere Sonderfahrspur – etwa für bestimmte Pkw – nur dann zulässig sein soll, wenn zugleich gesichert ist, dass diese keine beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Pünktlichkeit und Leistungsfähigkeit des Bus- und Straßenbahn-Linienverkehrs besitzt.“

Grundlage der geplanten Änderungen im Straßenverkehrsrecht ist die Aussage im Koalitionsvertrag der Ampel, wonach das Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so angepasst werde, dass neben Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Hierfür hat das Bundesverkehrsministerium Änderungsvorschläge eingebracht, die allerdings auch andere Möglichkeiten, wie die Einführung von Sonderfahrspuren für bestimmte Formen des Individualverkehrs vorsehen. Der Branchenverband VDV sieht diese Sonderfahrspuren skeptisch und verlangt zumindest die jetzt vom Bundestags-Verkehrsausschuss beschlossene Bindung an eine Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf den ÖPNV. „Unserer Ansicht nach wäre es besser, wenn anstelle von neuen Sonderfahrspuren die Voraussetzung für die Schaffung von Busspuren in der Verwaltungsvorschrift zur StVO geändert würde. Denn hier ist heute bei der Neueinrichtung eine so hohe Hürde vorhanden, dass dies die Flexibilität und Entscheidungsfreiheit der Städte und Gemeinden bei der Schaffung von Busspuren unnötig einschränkt“, so Overkamp abschließend.

Weitere Vorschläge zur Verbesserung des Straßenverkehrsrechts hat der VDV in einem aktuellen VDV-Positionspapier mit dem Titel „Änderungsvorschläge zum Straßenverkehrsrecht – für eine gute Mobilitätswende“ formuliert. Es ist auf vdv.de/positionen hinterlegt.

Über Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist der Branchenverband des öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs mit über 640 Mitgliedsunternehmen. Branche und Branchenverband sorgen für mehr klimaschonende Beförderung und Transport von Menschen und Gütern bei weniger Verkehr: Rund 7,1 Milliarden Fahrgäste in Deutschland nutzten im Corona-Jahr 2020 den Öffentlichen Personennahverkehr der VDV-Mitgliedsunternehmen. Busse und Bahnen ersetzten damit jeden Tag rund 14 Millionen Autofahrten auf deutschen Straßen. 2020 transportierten die VDV-Unternehmen im Schienengüterverkehr 288 Millionen Tonnen und ersetzten so rund 67.000 voll beladene Lkw auf deutschen Straßen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)
Kamekestrasse 37 – 39
50672 Köln
Telefon: +49 (221) 57979-0
Telefax: +49 (221) 514272
http://www.vdv.de

Ansprechpartner:
Lars Wagner
Leiter Kommunikation und Standort Berlin
Telefon: +49 (30) 399932-14
Fax: +49 (30) 399932-15
E-Mail: wagner@vdv.de
Eike Arnold
Stv. Pressesprecher
Telefon: +49 (151) 16254731
E-Mail: arnold@vdv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel