Blendgranate Abschiebegesetz
Rudolph: „Blendgranaten schaden bekanntlich nicht. Sie machen lediglich kurzzeitig orientierungslos. Dies gilt auch für das Abschiebegesetz, mit dem versucht wird, die öffentliche Debatte über den ungebremsten Zustrom von Flüchtlingen und die zunehmenden Probleme bei deren Unterbringung und Versorgung auf einen Nebenkriegsschauplatz zu lenken. Und die vielfach geforderte schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber ist ein Nebenkriegsschauplatz. Sie betraf nach Angaben der Bundesregierung (BT-DRS 20/8046) per 30.06.2023 lediglich 13.784 Personen. Zwar ist die Gesamtzahl der abgelehnten Asylbewerber mit mehr als 140.000 weitaus höher, aber die Mehrheit von ihnen verfügt über eine „Duldung“, die sie für eine befristete Zeit vor einer Abschiebung schützt. Wer also die Zahl der „vollziehbar Ausreisepflichtigen“ (279.098 per 30.06.2023) deutlich reduzieren will, muss bei den Duldungen ansetzen. Doch dazu ist angesichts des zu erwartenden Widerstandes der Kirchen und Sozialverbände politisch keine Bereitschaft zu erkennen. Dennoch muss die Frage zulässig sein, warum bei mehr als 140.000 Personen die vorgebrachten Fluchtgründe nicht für eine Anerkennung als Asylant oder Asylantin gereicht haben, aber gleichzeitig bei der Mehrheit von ihnen Gründe anerkannt wurden, die ihnen zumindest befristet den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen.“
Der CGB und die CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft erwarten, dass Bund und Länder endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und sich darauf verständigen, wie der Flüchtlingszustrom dauerhaft begrenzt und kanalisiert werden kann. Hierbei darf auch die Überprüfung der Duldungstatbestände und -fristen kein Tabu sein.
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