Verbraucher & Recht

Blendgranate Abschiebegesetz

Mit dem am 25.10.2023 vom Bundeskabinett beschlossenen „Rückführungsverbesserungsgesetz“ wurde nach Auffassung des Bremer CGB-Landesvorsitzenden und stellvertretenden Bundesvorsitzenden der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft Peter Rudolph lediglich eine Blendgranate gezündet, um von der Zerstrittenheit und dem Versagen der Ampel in der Asyl- und Zuwanderungspolitik abzulenken.

Rudolph: „Blendgranaten schaden bekanntlich nicht. Sie machen lediglich kurzzeitig orientierungs­los. Dies gilt auch für das Abschiebegesetz, mit dem versucht wird, die öffentliche Debatte über den ungebremsten Zustrom von Flüchtlingen und die zunehmenden Probleme bei deren Unterbrin­gung und Versorgung auf einen Nebenkriegsschauplatz zu lenken. Und die vielfach geforderte schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber ist ein Nebenkriegsschauplatz. Sie betraf nach Angaben der Bundesregierung (BT-DRS 20/8046) per 30.06.2023 lediglich 13.784 Personen. Zwar ist die Gesamtzahl der abgelehnten Asylbewerber mit mehr als 140.000 weitaus höher, aber die Mehrheit von ihnen verfügt über eine „Duldung“, die sie für eine befristete Zeit vor einer Abschie­bung schützt. Wer also die Zahl der „vollziehbar Ausreisepflichtigen“ (279.098 per 30.06.2023) deutlich reduzieren will, muss bei den Duldungen ansetzen. Doch dazu ist angesichts des zu er­wartenden Widerstandes der Kirchen und Sozialverbände politisch keine Bereitschaft zu erkennen. Dennoch muss die Frage zulässig sein, warum bei mehr als 140.000 Personen die vorgebrachten Fluchtgründe nicht für eine Anerkennung als Asylant oder Asylantin gereicht haben, aber gleichzei­tig bei der Mehrheit von ihnen Gründe anerkannt wurden, die ihnen zumindest befristet den Aufent­halt in Deutschland ermöglichen.“

Der CGB und die CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft erwarten, dass Bund und Länder endlich ihrer Verant­wortung gerecht werden und sich darauf verständigen, wie der Flüchtlingszustrom dauerhaft be­grenzt und kanalisiert werden kann. Hierbei darf auch die Überprüfung der Duldungstatbestände und -fristen kein Tabu sein.

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