Verivox: Preissteigerungen in historischem Ausmaß
So sollte man kündigen: Bis zum 30. November kann man ohne Angabe von Gründen kündigen. Das sollten man grundsätzlich schriftlich per Einschreiben tun und nicht per Mail oder Fax. Allerdings sollte man die Kündigung erst abschicken, wenn man einen neuen, günstigeren Vertrag sicher hat.
Aufpassen bei „günstigen“ Policen: Manchmal können günstige Policen im Schadenfall teuer werden. Denn die Versicherer streichen Leistungen, um billigere Policen anzubieten. Die Folge: Die Haftung wird reduziert. Deshalb sollte man für einen guten Vertrag auf fünf Merkmale achten. Oft fehlt bei Billigpolicen der Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit, wenn man beispielsweise ein Stopp-Schild oder eine rote Ampel überfahren und einen Unfall verursacht hat. Auch an der Neuwert-Entschädigung wird gespart. Wird das Auto gestohlen oder ist nach einem Unfall ein Totalschaden, wird nur in den ersten sechs Monaten der Neupreis erstattet – bei fairen Verträgen gilt das für mindestens zwölf Monate. Außerdem sollte der Vertrag eine gute Absicherung bei Marderbissen enthalten. Kundenfreundliche Policen zahlen auch Folgeschäden und nicht nur den zerbissenen Schlauch. Wildschäden werden ebenfalls oft eingeschränkt: Alle Tierschäden sollten abgedeckt sein. Wichtig ist die Mallorca-Police: Sie gleicht im Ausland bei Mietwagen geringere Deckungssummen aus.
Wie viel lässt sich einsparen? Wer einen hohen Schadenfreiheitsrabatt hat, kann auch nur noch entsprechend wenig durch einen Wechsel einsparen. Wer zudem schon lange bei einer Versicherung ist, kann in einem Streitfall auf Kulanz hoffen. Ob sich ein neuer Anbieter auch so freundlich verhält, ist fraglich. Zudem kann es sich lohnen, seinen Versicherer auf günstigere Angebote hinzuweisen, um einen besseren Preis zu erzielen.
Kann Homeoffice die Preise beeinflussen? Wer deutlich mehr von zu Hause aus arbeitet und weniger fährt, kann Geld sparen. Alle Kfz-Versicherer berücksichtigen die Fahrleistung bei ihrer Preisberechnung. Deshalb geben die Autofahrer vor Abschluss des Vertrages an, wie viel sie voraussichtlich fahren werden. Wer deutlich darunterbleibt, muss auch weniger zahlen. Deshalb sollte man eine geringere Fahrleistung dem Versicherer mitteilen.
Redakteur: Henning Busse
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