Kosten für geplante Gesetzesvorhaben im Zusatzbeitragssatz nicht berücksichtigt
Die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte folgt den Empfehlungen des Schätzerkreises. Zunächst klingt das nach einer geringen Erhöhung.
Allerdings: Derzeit sind weitere Gesetzesvorhaben geplant, die ggf. erhebliche Mehrausgaben für die GKV mit sich bringen. Und der demografische Wandel, der medizinisch-technische Fortschritt und als Folge daraus ein wachsendes strukturelles Defizit bleiben Tatsachen, vor denen wir uns nicht wegducken können. Die GKV braucht daher dringender denn je ein stabiles, finanzielles Fundament, um längst überfällige Strukturreformen anzugehen. Immer mehr Kosten den Versicherten aufzubürden ist dabei keine Lösung.
Wir brauchen echte Versorgungsverbesserungen mit einer Veränderung der Versorgungsstrukturen wie z.B. der Einführung von Primärversorgungszentren in unterversorgten Regionen, mehr Telemedizin oder Patientenlotsen. Dadurch können auch Effizienzreserven gehoben werden. Und es muss Schluss damit sein, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben oder Kosten, die eigentlich Ländersache sind, den GKV-Versicherten übergeholfen werden. Beispielhaft sei hier nur die notorische Unterfinanzierung bei den Investitionskosten der Krankenhäuser genannt.
Was kurzfristig auf der Einnahmenseite gemacht werden muss, hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag bereits vereinbart: die Anhebung der steuerfinanzierten GKV-Beiträge für Bürgergeldbeziehende und eine regelhafte Dynamisierung des Bundeszuschusses. Dies muss nun endlich umgesetzt werden.
Nicht im Koalitionsvertrag enthalten, aber gleichwohl sachgerecht wäre die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von Arzneimitteln und Hilfsmitteln auf 7%. Damit ließe sich eine Entlastung von 6 Mrd. Euro realisieren. Die Beibehaltung des erhöhten Herstellerabschlags für Arzneimittel würde eine weitere, dauerhafte Ausgaben-entlastung von ca. 1,4 Mrd. Euro bringen.
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