Wissenschaftlicher Dienst zu sozialen Aspekten im Vergaberecht
Die Fachleute, die die Abgeordneten bei ihrer Arbeit mit Informationen unterstützten, haben sich in ihrer Analyse WD 7 – 3000 – 062/23 (6. Juli 2023) den öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte gewidmet. Sie verweisen schwerpunktmäßig auf die Vergaberechtsreform von 2016, mit der verschiedene EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden. Damit können nun soziale Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine größere Rolle spielen.
Klargestellt wird, dass das „wirtschaftlichste Angebot“ sich immer auf das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bezieht, und der Preis allein nicht das einzige Kriterium für einen Zuschlag sein muss. Das eröffnet Möglichkeiten, auch umweltbezogene und soziale Aspekte in die Vergabeentscheidung einfließen zu lassen. Wichtige Gesetzesstellen sind in diesem Zusammenhang § 58 der Vergabeverordnung (VgV) und § 128 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Letzteres regelt Anforderungen an die Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen wollen.
Quellen
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Vergabe24 GmbH
Universitätsring 6
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 12260131
http://www.vergabe24.de
Ansprechpartner:
Marcel Mattheis
E-Mail: marcel.mattheis@vergabe24.de
E-Mail: marcel.mattheis@vergabe24.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.