Hochschulabschluss: Option auf Nachversicherung nicht vergessen
Oft wird bereits in jungen Jahren beim Ausbildungsbeginn oder Start des Studiums eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen. Darin enthalten sind meist umfangreiche Nachversicherungsgarantien, die bei verschiedenen Lebensereignissen in Anspruch genommen werden können. „Ein solches Ereignis kann der erfolgreiche Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums sein“, erklärt Dominik Scholz, Gruppenleiter Personenversicherung-Vertrag bei der uniVersa. Die getroffene Vorsorge kann dann ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden. Je nach Anbieter und Vertrag ist dies allerdings nur innerhalb bestimmter Fristen möglich, die in der Regel zwischen drei und zwölf Monaten liegen. Auch bei der Absicherungshöhe und dem Alter, bis zu dem die Nachversicherungsgarantie genutzt werden kann, gibt es Unterschiede. „Um keine Fristen zu versäumen, sollte man sich nach dem erfolgreichen Studienabschluss mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und Details klären“, empfiehlt Scholz. Sinnvoll ist es auch, sich seinen BU-Vertrag regelmäßig auf Wiedervorlage zu nehmen. Denn auch bei einer Erhöhung des Einkommens und anderen Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Eigenheimerwerb oder Wechsel in die Selbstständigkeit ist häufig eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
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