BVMB begrüßt Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung
Viele Maßnahmen, für die die BVMB sich starkmacht, sollen kommen
Der „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ umfasst an die 100 Einzelregelungen. Damit sollen alle Planungs- und Bauprozesse beschleunigt werden, die in den letzten Jahren durch überbordende Bürokratie immer langsamer geworden sind. Konkret geplant sind dabei insbesondere folgende Schritte:
Digitalisierung: Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen digitalisiert und massiv beschleunigt werden.
- Reform des Baurechts: Im Baugesetzbuch soll die Digitalisierung des gesamten Verfahrens festgeschrieben werden. Vorschriften sollen abgebaut werden. Länder sollen Typengenehmigungen für Gebäude in ihre Landesbauordnungen aufnehmen, damit nicht alle Bauten pro Bundesland neu geprüft werden müssen.
- Stichtagsregelung: Gegen ausufernde Verfahren sollen soll es künftig sogenannte „Genehmigungsfiktionen“ geben. Anträge werden nach Ablauf von Fristen einfach als genehmigt angesehen.
- Kürzere Fristen: Diese sollen vor allem bei Windenergieanlagen und im Verkehrsbereich eingeführt werden. Der Bund soll diese aber auch auf weitere Planungsgesetze ausweiten. Der Bund will eine Gutachterdatenbank und ein Umweltdatenkataster anlegen, damit Daten nicht immer wieder neu aufgenommen und gutachterlich beurteilt werden müssen
- Umweltverträglichkeitsprüfung: Künftig sollen bei Ersatzbauten, also wenn etwa ein neues Windrad ein älteres ersetzt, keine neuen Genehmigungen nötig sein.
- Vorzeitiger Beginn: Der Bund soll rechtssichere Möglichkeiten schaffen, damit Baumaßnahmen bereits vor dem nötigen Bescheid starten und einige Unterlagen erst danach eingereicht oder geprüft werden können.
- Schwertransporte: Hier sollen bisher nötige, oft kleinteilige Genehmigungen gebündelt werden.
Verantwortliche Stelle beim Bund für Kontrolle und Umsetzung
Nach Ansicht von Michael Gilka sollte die Umsetzung in den Gesetzen direkt mit Fristen unterlegt sein, um so die zügige Realisierung zu gewährleisten. „Dafür muss es eine verantwortliche Stelle beim Bund geben, die mit den Ländern für die Umsetzung sorgt und diese kontrolliert“, so Gilka weiter. In dem Beschluss heißt es dazu: “Die Umsetzung des Pakts wird regelmäßig überprüft. Dazu wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeskanzleramts eingerichtet. Erste Ergebnisse sollen im ersten Quartal 2024 vorliegen.“
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