Finanzen / Bilanzen

Einzelhandel als Digitalbranche – Politik soll Innovationen fördern und nicht durch Überregulierung verhindern

Mit Blick auf den heute und morgen stattfindenden Digital-Gipfel der Bundesregierung betont der Handelsverband Deutschland (HDE) die große Bedeutung und die vielseitigen Anwendungsmöglichkeiten digitaler Technologien im Einzelhandel. Gleichzeitig fordert der Verband die Politik auf Bundes- und EU-Ebene auf, zielgenau und sparsam mit möglichen Regulierungen umzugehen.

„Die Digitalisierung bietet auch für Handelsunternehmen riesige Chancen. Viele Betriebe der Branche haben das längst erkannt und setzen auf digitale Lösungen im Kundenkontakt, mit Online-Shops und bei internen Prozessen“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Der Einzelhandel sei auf dem Weg zu einer Technologiebranche. Das zeigt auch der Showroom für die Digitalisierung im Einzelhandel in Berlin. In der Retail Garage stellen unterschiedliche Anbieter interessante Lösungen für Handelsunternehmen vor (mehr Informationen unter www.retailgarage.de). Das Anwendungsspektrum reicht dabei von der Warenwirtschaft über Energiemanagement bis hin zu Kassenlösungen oder einem intelligenten Warenregal.

Ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung sind aktuell Lösungen, bei denen Künstliche Intelligenz (KI) zur Anwendung kommt. Tromp: „Künstliche Intelligenz kann im Einzelhandel helfen, die weltweiten Warenströme punktgenau zu steuern. Aber auch in den Geschäften lassen sich mit Hilfe von KI Kundenbedürfnisse noch besser verstehen. Mehr als zwanzig Prozent der Handelsunternehmen setzen KI bereits in einzelnen Bereichen oder unternehmensübergreifend ein.“ In Verbindung mit großen Datenmengen (Big Data) bieten sich dem Handel laut Tromp große Potentiale. „Alle zuständigen Stellen sollten die Digitalisierung vorantreiben und unterstützen. Als Handelsverband tun wir das als Konsortialführer im Mittelstand-Digital Zentrum Handel“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer (mehr unter https://digitalzentrumhandel.de/…). Die Politik sei gefordert, gezielt mit Investitionshilfen zu unterstützen und die Entwicklung auf diese Weise weiterzutreiben.

Gleichzeitig sieht der HDE aber auch die Notwendigkeit von klaren Regeln, um für einen fairen Wettbewerb zu sorgen und Rechtssicherheit für die Unternehmen herzustellen. „Wir brauchen faire und sachlich begründete Vorgaben, die weder naiv noch ängstlich mit KI-Anwendungen umgehen. Auf keinen Fall darf es zu Überregulierungen kommen, ansonsten fallen wir in Europa auch in diesem Bereich wieder weit hinter Unternehmen beispielsweise in den USA zurück“, so Tromp. Zudem gelte es, Rechtsunsicherheiten und Umsetzungsschwierigkeiten durch zu weit und zu ungenau gefasste Vorgaben zu vermeiden. Für eine mögliche Regulierung sollte der risikobasierte Ansatz der EU-Kommission gewählt werden.

Beispiele für die Anwendung von KI im Einzelhandel finden Sie unter https://handel4punkt0.de/….

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handelsverband Deutschland – HDE e.V.
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 726250-0
Telefax: +49 (30) 726250-99
http://www.einzelhandel.de

Ansprechpartner:
Stefan Hertel
Pressereferent
Telefon: +49 (30) 72625061
E-Mail: hertel@hde.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel