IVG kritisiert Aussagen der Niedersächsischen Landesregierung zum geplanten Torfabbauverbot
„An den Aussagen der Landesregierung gibt es aus unserer Sicht leider erhebliche inhaltliche Mängel“, so Philip Testroet, Referatsleiter Gartenbau und Umwelt beim IVG. „Die entstehenden Emissionen aus der niedersächsischen Torfgewinnung werden auf der Grundlage von älteren Zahlen und Abbaumengen überschätzt.“ Außerdem würden „Carbon-Leakage-Effekte“ durch eine Verlagerung der Produktion sowie durch Torfimporte negiert und drohende Arbeitsplatzverluste heruntergespielt. Unter dem Deckmantel vermeintlicher Klima- und Umweltpolitik verschiebt die Landesregierung Treibhausgasemissionen ins Ausland. Durch einen Wegfall der Klimakompensationen nach NABU-IVG-Konzept und das Entstehen zusätzlicher Transportemissionen wird dem Klima aus globaler Sicht nicht geholfen. Ein mit der Industrie abgestimmter Ausstiegspfad, der Qualität und Quantität von Ersatzstoffen in den Fokus nimmt und für den Übergang heimischen Torfabbau ermöglicht, mag weniger plakativ sein, würde dem Klima aber tatsächlich helfen.
Die Niedersächsische Landesregierung führt in ihrer Antwort (Drucksache 19/2716) auf die Kleine Anfrage mit dem Titel: „Torfabbauverbot in Niedersachsen: Verhindert die Landesregierung ‚Leakage-Effekte‛?“ aus, welche Folgen das geplante Klimaschutzgesetz und das darin enthaltene Torfabbauverbot vermeintlich haben werden. So erwähnt sie beispielsweise langfristig laufende sowie zeitlich unbefristete Abtorfungsgenehmigungen. Diese erwecken den Anschein, die Versorgung mit dem Rohstoff Torf wäre weiterhin gesichert. Aber auch langfristig ausgestellte bzw. unbefristete Genehmigungen werden schon mittelfristig beendet sein, sobald die maximal erlaubte Abbautiefe erreicht ist und die Wiedervernässung beginnt. Laut einer Erhebung des IVG halbiert sich die zu erwartende Torfabbaumenge in Niedersachsen alle fünf Jahre. Spätestens ab dem Jahr 2027 wird sich die jährliche Abbaumenge im Vergleich zu heute auf ca. zwei Millionen Kubikmeter halbieren. Spätestens ab dem Jahr 2032 wird nicht einmal eine Million Kubikmeter pro Jahr abgebaut werden können. Diese Einbrüche im heimischen Abbau wird die Industrie, sollte es bis dahin keine ausreichenden Ersatzrohstoffe geben, aus Importen decken müssen. Die andere Alternative wäre nur die Abwanderung der Produktion. „Es müssen dringend Aktionspläne zur Generierung von qualitativ hochwertigen Komposten und anderer Biomasse aufgestellt werden“, so Testroet. Lieferketten für Kokos müssten gesichert und neue Rohstoffe wie die Gewinnung von Torfmoosen aus Paludikulturen skaliert werden. Erst wenn dies geschehen ist, kann eine weitere Reduktion der Torfabbaumengen erfolgen.
Vorgehen gegen Torfabbauverbot wird evaluiert
„Anders als es noch während der Anhörung zum Gesetz klang, haben bedauerlicherweise keine Gespräche mit der Industrie stattgefunden“, erläutert Testroet. Das vermittele den Eindruck, als würde das Gesetz unverändert in Kraft treten, obwohl ein vom IVG beauftragtes Rechtsgutachten dessen Verfassungswidrigkeit attestiert hatte. „Wir wünschen uns von den regierungstragenden Fraktionen im Landtag mehr Kompromissbereitschaft zur Verschiebung der Zeitachse“, sagt Testroet. „Der IVG wird alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten gegen das Abbauverbot prüfen.“
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