Finanzen / Bilanzen

„Kurzfristige Finanzierungsquelle für den Mittelstand: Warum der Pfandkredit eine echte Alternative sein kann“

Ökonomische Situation vieler mittelständischer Unternehmen ist nach Corona, Inflation und geopolitischen Krisen kritisch – Aufnahme von Fremdkapital wird zunehmend schwieriger – Pfandkredit kann für Firmen als kurzfristige Lösung ohne den üblichen bürokratischen Aufwand die Rettung sein

Stuttgart, 22. November 2023 – Der Mittelstand hierzulande kommt aus dem Krisenmodus nicht heraus. Und die Lage für kleine und mittlere Unternehmen ist so schlecht wie seit der Corona-Krise nicht mehr. Das zeigen aktuelle Zahlen der Wirtschaftsauskunftei Creditreform. Demnach seien viele Unternehmen in einen Abwärtssog aus Inflation und Rezession geraten, heißt es in der Erhebung. 

Massive Kostensteigerungen und eine schwache Nachfrage würden gerade kleine und mittelgroße Unternehmen immer mehr belasten. Damit nicht genug. So berichtet die Mehrzahl der befragten Firmen außerdem von einer Verschärfung der Finanzierungsbedingungen – vorrangig aufgrund deutlich gestiegener Zinsen. Zusätzlich dürften das schwierige konjunkturelle Umfeld und weitere mögliche Zinsanstiege durch die Europäische Zentralbank dazu beitragen, dass die Situation am Kreditmarkt für die Unternehmen ungemütlich bleibt.

Hinzu kommen strengere Anforderungen der Banken an die Sicherheiten. Die Beschaffung von Fremdkapital, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken, wird somit immer schwieriger. Dadurch stecken viele der kleineren Firmen in einem echten Dilemma. Denn wer beispielsweise keinen kurzfristigen Überbrückungskredit bei der Hausbank erhält, kann oft die kaputte Maschine nicht ersetzen, keine neuen Waren bestellen oder die Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen. 

Kein komplizierter Antrag nötig

Was also tun? „Wir beobachten, dass der Pfandkredit zunehmend zur Finanzierungs-Alternative auch für mittelständische Unternehmen wird“, berichtet Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP). Statt wochenlang – mitunter vergeblich – auf Kreditbescheide ihrer Bank zu warten, entscheiden sich immer mehr Handwerker, Gastronomen und Kleingewerbetreibende für den schnellen Pfandkredit. „Der entscheidende Vorteil besteht darin, dass der Kreditnehmer ohne komplizierte Anträge oder zeitaufwendige Prüfung der Einkommensverhältnisse schnell an das benötigte Geld kommt“, sagt Schedl.

Und die Pfandkreditnehmer können sich darauf verlassen, dass der Pfandkredit ein Geschäft mit klaren staatlichen Vorgaben ist. Der Ablauf bei einem Pfandkredit ist seit 1961 in der Pfandleiher-Verordnung geregelt. Darin geregelt sind auch die Zinsen für den Pfandkredit sowie für Darlehen bis einschließlich 300,- € auch die Gebührensätze. Pro angefangenem Monat kann vom Pfandleiher ein Prozent Zins beansprucht werden, hinzu kommen Gebühren für Schätzung, Lagerung etc. der als Sicherheit hinterlegten Werte. Diese sind bei Darlehen bis einschließlich 300,- € ebenfalls in der Pfandleiherverordnung festgelegt. Bei Darlehen über 300,- € unterliegen sie der Vereinbarung zwischen Pfandleiher und Kunde. 

Ebenfalls gesetzlich geregelt ist die Mindestlaufzeit des Pfandkredits. Diese beträgt drei Monate zuzüglich eines Karenzmonats, somit insgesamt vier Monate. Kann oder will der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt sein Pfand nicht auslösen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit den Pfandkredit gegen Bezahlung der aufgelaufenen Zinsen und Gebühren zu verlängern, auch mehrfach.

Prinzip der ausschließlichen Sachhaftung

Das Besondere beim Pfandkredit ist, daß der Darlehensnehmer für das Darlehen, die Zinsen und Gebühren nicht persönlich haftet, sondern ausschliesslich das Pfand.  Ein Nachweis über die persönliche Bonitätsnachweis ist daher nicht erforderlich, der nervige Formularkrieg entfällt. Dafür sorgt das Prinzip der ausschließlichen Sachhaftung. „Da anders als bei sonstigen Krediten die persönliche Haftung des Kunden ausgeschlossen ist, kann der Kunde auch nicht in eine persönliche Schuldenfalle geraten kann und er wird bei einer etwaig nicht erfolgten Rückzahlung des Darlehens auch nicht der Schufa gemeldet“, erläutert der ZdP-Geschäftsführer. Außerdem kann der Kunde zu jeder Zeit sein Pfand vorzeitig gegen Rückzahlung des Darlehens sowie der angefallenen Zinsen und Gebühren auslösen, und zwar ohne Vorfälligkeitsentschädigung oder sonstige zusätzlichen Kosten.

„Für viele Unternehmer ist der Pfandkredit übrigens keineswegs der letzte Ausweg, sondern ein systematisch genutztes Instrument zur Zwischenfinanzierung“, sagt Schedl und verweist darauf, dass immerhin ca. 90 Prozent der Kunden die hinterlegten Gegenstände wieder auslösen.

Informationen, wie genau die Pfandleihe funktioniert und wo sich das nächstgelegene Pfandhaus befindet, finden Interessierte auf der Website des ZdP unter www.pfandkredit.org.

Über den Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.

1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.

Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.

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