Unzureichend und ungenügend, um die Klimaschutzziele zu erreichen
So werde die Verantwortung in ferne Zukunft geschoben. Zudem kritisiert der NABU grundsätzlich, dass weiterhin eine Vergleichbarkeit zwischen den Klimaschutzgesetzgebungen des Bundes und anderer Bundesländer unmöglich sei. Deswegen unterstützt der NABU die Volksinitiative „Zukunftsentscheid“, die sich mit einer Gesetzesinitiative dafür einsetzt, die Klimaneutralität bereits 2040 zu erreichen und vor allem die Bundes- und Hamburger Landesklimaschutzgesetzgebung zu harmonisieren.
Der NABU-Landesvorsitzende Malte Siegert kommentiert die Verabschiedung des Klimaschutzstärkungsgesetzes wie folgt: „Die Novellierung des Hamburger Klimaschutzgesetzes ist in seinen Ambitionen völlig unzureichend und leider wissen das auch alle. Zwingend erforderlich wäre gewesen, in Analogie zur Bundesebene ein jährliches CO2-Gesamtbudget mit klarer Sektor-Verantwortung aus Verkehr, Industrie oder Haushalten einzuführen. Auch die dringend erforderliche Möglichkeit, bei Fehlentwicklungen mit Sofortprogrammen in den einzelnen Sektoren nachzusteuern, sucht man vergebens. Es ist grundsätzlich verantwortungslos, dass es keine einheitliche gesetzliche Regelung zwischen Bund und Ländern gibt, bei denen sich die jährliche Gesamtmenge und die Beiträge der einzelnen Sektoren vernünftig vergleichen lassen. Allein aus den oftmals richtigen Maßnahmen heraus, wird sich das Erreichte oder Verfehlte jedoch nicht herauslesen lassen. Deswegen wäre es die Aufgabe des Parlamentes gewesen, mit Blick auf das herausragende öffentliche Interesse beim Klimaschutz, den offensichtlichen Missstand durch ein zielführendes Gesetz zu beheben. Weil das nicht geschehen ist, muss es mit dem „Zukunftsentscheid“ eine zivilgesellschaftliche Initiative geben, die hilft, diese Fehlentwicklung zu korrigieren.“
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