Handlungsaufträge aus der Istanbul Konvention (IK) umsetzen: Schutz vor Gewalt und Beratung aller betroffenen Frauen und ihren Kindern erreichen
„Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sowie die Umsetzung der Istanbul Konvention müssen angesichts steigender Zahlen für die aktuelle Bundesregierung weiterhin wichtige Themen sein“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Dies fordert auch der im Herbst 2022 veröffentlichte Evaluierungsbericht von GREVIO zu Deutschland. Noch fehlt es an einer langfristigen, umfassenden nationalen Umsetzungsstrategie. Auch die (rechtliche) Absicherung des bisher auf überwiegend freiwilligen Leistungen beruhenden Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ist weiter eine zentrale Frage, die es zu lösen gilt. Michael Löher weiter: „Bisher ist es nicht gelungen, eine einheitliche finanzielle Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder zu entwickeln. Dies führt zu Mängeln im Schutz und in der Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern“. Ziel der IK ist es, jeder Frau und ihren Kindern sowie jedem Mädchen ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen und die Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen. Sie legt einen Fokus auf Gewaltprävention, Gewaltschutz, Strafverfolgung und umfassende Verpflichtungen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt auf staatlicher Ebene.
„Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung entsprechend ihren im aktuellen Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul Konvention plant und mit der Einrichtung einer Koordinierungsstelle diese bereits begonnen haben“, betont Michael Löher. „Neben einem politischen Willen braucht es aber endlich auch ein konkretes Handeln politisch relevanter Akteure. Die Zeit läuft!“
Der Deutsche Verein hat sich zuletzt im Rahmen von Empfehlungen im Jahr 2022 intensiv mit den Aspekten Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder sowie mit der Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung häuslicher Gewalt befasst. Darin fordert der Deutsche Verein eine bundeseinheitliche Regelung, die die Beratung und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen in Frauenhäusern und die Finanzierung dieser wichtigen Hilfe dauerhaft sicherstellt, ein. Ebenfalls erforderlich ist eine Reform des Sorge- und Unterhaltsrechts in Fällen häuslicher Gewalt. Die Entwicklung von Lösungen und die Umsetzung der IK im Jahr 2024 wird der Deutsche Verein auch weiterhin begleiten und befördern.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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