Swisscom Broadcast AG erhält Zuschlag für das Kundenfrequenzmesssystem an Bahnhöfen
Die SBB arbeitet seit über zehn Jahren an grösseren Bahnhöfen mit einem Kundenfrequenzmesssystem. Bisher hat die SBB beim Ein- und Ausgang und zum Teil auch im Bahnhof die Anzahl Personen gemessen. Vereinzelt wurden Personenströme dargestellt. Mit dem System von Swisscom Broadcast soll dies vermehrt möglich sein. Damit kann die SBB die Sicherheit im Bahnhof wo nötig erhöhen, Reinigungspläne optimieren und dafür sorgen, dass das richtige Angebot am richtigen Ort ist. Kundinnen und Kunden sowie Reisende profitieren davon, wenn beispielsweise bei Umbauten Durchgänge richtig dimensioniert werden.
Der Datenschutz ist gewährleistet – schrittweise Einführung ab 2024
Das Messsystem von Swisscom Broadcast erfasst keine personenbezogenen Daten. Es bestehen daher auch keine Risiken einer Datenschutzverletzung. Dennoch hat die SBB für das eingegangene Angebot eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Link nur auf Deutsch verfügbar) erstellt und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen (EDÖB) vorgelegt. Dieser hat gegen den in der Datenschutz-Folgenabschätzung beschriebenen Einsatz des Kundenfrequenzmesssystems keine Einwände.
Das System des neuen Anbieters wird ab 2024 schrittweise eingeführt. In einem ersten Schritt werden die Systeme der bereits ausgerüsteten Bahnhöfe ersetzt. Voraussichtlich ab 2025 folgt die Ausrüstung weiterer Bahnhöfe. Informationen zum Nutzen und der Funktionsweise sowie eine Liste der Bahnhöfe, die mit einem Messsystem ausgerüstet sind, ist auf der Webseite „Personenflüsse“ ersichtlich.
SBB schreibt Monitore und Videokameras für neue Züge aus
Videokameras und Kundeninformationsmonitore in Zügen sind im öffentlichen Verkehr zentral für die Sicherheit und den Informationsbedarf der Reisenden. Die SBB wird demnächst eine Ausschreibung dazu publizieren. Die neuen Geräte werden in Zügen eingesetzt, welche die SBB in der Zukunft beschaffen wird. Die Monitore sollen im Betrieb möglichst energieeffizient sein und müssen die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) vollumfänglich erfüllen. Videokameras müssen die Anforderungen der Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (VüV ÖV) erfüllen und sind zum Schutz der Reisenden, der Mitarbeitenden und des Betriebs seit über 20 Jahren im Einsatz.
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