Senec bietet für defekte Stromspeicher Tauschaktion an
Wie sieht das Tauschangebot von Senec für Verbraucher aus?
Die juristische Aufarbeitung der Probleme mit den Stromspeichern des Leipziger Herstellers Senec ist aktuell in vollem Gang. Das Landgericht Münster hat in einem sensationellen Urteil einen Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises für Senec-Batteriespeicher von über 15.500 Euro verurteilt (Az. 212 O 68/23). Aufgrund von Bränden und Verpuffungen im Zusammenhang mit Senec-Stromspeicher sah das Gericht die Zuverlässigkeit und Sicherheit der Stromspeicheranlagen in Frage gestellt, wie das Online-Magazin PV am 13. November 2023 berichtete. Damit ist der Druck auf die EnBW-Tochter Senec enorm gestiegen. Passend dazu lässt Senec aktuell über die großen Fachhändler den betroffenen Kunden ein Tauschangebot unterbreiten, das im Sommer 2024 starten soll. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hat sich das Senec-Angebot genauer angeschaut.
- Die Austauschinitiative soll für alle Verbraucher offenstehen, die Speichereinheiten der Typen V2.1 oder V3 besitzen. Diese sind bekanntlich seit August 2023 nur noch zu maximal 70 Prozent aufgeladen, weil sie sich im sogenannten Konditionierungsmodus befinden. Dies bedeutet im Einzelnen:
- Inhaber eines V3-Systems haben die Möglichkeit, ihre aktuellen Module ohne zusätzliche Kosten gegen neue Module aus Lithium-Eisenphosphat auszutauschen.
- Für Nutzer des V2.1-Systems wird eine kostenlose Aktualisierung auf das neuere V3-System mit Lithium-Eisenphosphat-Modulen angeboten.
- Nach der Durchführung des Austauschs soll den Kunden erneut die Nutzung der vollen Speicherkapazität gewährleistet werden. Der Start der kostenlosen Austauschaktion ist für den Sommer 2024 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Speicher im Konditionierungsmodus.
Dr. Stoll & Sauer: Juristischer Druck auf Senec zeigt Wirkung
In den vergangenen Monaten haben sich hunderte betroffene Senec-Kunden an die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gewandt. Seitdem wurden sowohl Gewährleistungsansprüche gegen die Händler als auch Garantieansprüche gegen Senec geltend gemacht. Zuletzt hat das positive Urteil des Landgerichts Münster den Druck zusätzlich erhöht. Die Chancen für betroffene Senec-Kunden Ansprüche erfolgreich durchzusetzen sind damit gestiegen. Wie bewertet Dr. Stoll & Sauer das Tauschangebot von Senec?
- Senec hat angekündigt zahlreichen Kunden einen Austausch von Speichermodulen anzubieten und bis dahin, sofern der Speicher nicht zu 100 Prozent genutzt werden kann, eine Kulanzentschädigung zu bezahlen.
- Dieser Schritt zeigt, dass wir mit unserer Argumentation und Kritik an den bisherigen Systemen richtig liegen. Hätte Senec die betroffenen Speicher in einen ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand versetzen können, wäre ein solcher Austausch nicht nötig gewesen.
- Ob die von SENEC angekündigten Maßnahmen tatsächlich dazu führen, dass alle Kunden ihre Speicher zu 100 Prozent nutzen können, bleibt abzuwarten.
Insbesondere Kunden, die den Speicher in den vergangenen zwei Jahren erworben haben, sollten sicherheitshalber trotzdem Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler geltend machen, da solche Ansprüche zwei Jahre nach Lieferung der Speicher verjähren.
- Parallel dazu können alle betroffenen Kunden Garantieansprüche gegenüber Senec geltend machen.
Fazit: Hersteller von Stromspeichern wie Senec kämpfen derzeit mit der Funktionstüchtigkeit ihrer Anlagen. Wie können sich Verbraucher zur Wehr setzen? Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung. Es ist davon auszugehen, dass nicht nur Anlagen von Senec betroffen sind. In entsprechenden Foren wird auch von Problemen mit anderen Herstellern von Stromspeicher-Anlagen berichtet. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigt Dr. Stoll & Sauer Möglichkeiten auf, wie gegen Hersteller vorgegangen werden kann. Außergerichtliche Lösungen lassen sich oftmals finden. Im Ernstfall vertreten wir jedoch auch unsere Mandanten vor Gericht gegen die Hersteller von Stromspeicher-Anlagen. Nicht nur das Landgericht Münster hat positiv geurteilt. Auch am Landgericht Frankfurt ist ein Händler auf Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt worden. Das sogenannte Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig.
Stromspeicher-Hersteller Senec immer wieder in den Schlagzeilen
Seit 2022 hat es eine Reihe von Vorfällen mit Stromspeicheranlagen des Herstellers Senec gegeben. Hier sind einige spezifische Fälle, die dokumentiert wurden:
- Im März 2022 musste Senec nach drei Zwischenfällen rund 60.000 Homespeicher-Anlagen zwangsabschalten. Es war zu mehreren Bränden in Häusern gekommen. Senec versucht seitdem, mit einer SmartGuard-Technologie die Probleme in den Griff zu bekommen.
- Im Keller eines Zweifamilienhauses kam es am 19. März 2023 in Burladingen zu einem Brand eines Solarspeichers. Als Reaktion darauf reduzierte Senec am 20. März 2023 die Leistung vieler seiner Speicher, um die Brandgefahr zu verringern.
- Im August 2023 gab es Probleme mit Senec-Speicher in Mittelfranken und Niedersachsen. Hier standen vor allem die Speicher der Bauarten „SENEC.Home V2.1“ und „SENEC.Home V3“ im Mittelpunkt.
- Der Hersteller Senec hat auf seiner Website am 30. August 2023 über den Konditionierungsbetrieb informiert, bei dem die Kapazität der betroffenen Modelle auf etwa 70 Prozent beschränkt wurde. Ferner wurden bei einigen Produkten Fernabschaltungen durchgeführt, insbesondere bei den Modellen SENEC.home V2 und V3. Hier soll es zu Kurzschlüssen gekommen sein.
- Es wird berichtet, dass Senec keine detaillierten Informationen zu den aktuellen Brandfällen veröffentlicht hat. Die Probleme mit den Wechselrichtern werden als mögliche Ursache für die Brände diskutiert, allerdings ist dies noch nicht bestätigt.
- Zuletzt wurde bekannt, dass auch die neue Speichergeneration SENEC.Home V4 von Leistungseinschränkungen betroffen ist, obwohl sie als „Einfahrmodus“ bezeichnet wird, was darauf hindeutet, dass die technischen Probleme noch nicht vollständig gelöst sind.
- Aktuell bietet Senec über Vertragshändler eine im Sommer 2024 beginnende Tauschaktion an.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von über 30 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de