Energie- / Umwelttechnik

BUND-Klimaklage: Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verurteilt

 

  • Bundesregierung versagt beim Klimaschutz und bricht geltendes Gesetz
  • Umweltverband mit Klimaklage für die Sektoren Verkehr und Gebäude erfolgreich
  • BUND begrüßt, dass damit Handlungsdruck für mehr Klimapolitik entsteht

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit seinem Urteil auf die vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eingereichte Klage hin die Bundesregierung erneut zu mehr Klimaschutz aufgefordert.

Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin: „Mit dem heutigen Urteil ist die Bundesregierung dazu verpflichtet worden, beim Klimaschutz nachzulegen. Gebäude- und Verkehrssektor brauchen ein Klimaschutz-Update. Nachweislich ungenügende Maßnahmen reichen nicht. Es müssen konkrete Sofortprogramme her, die wirksam auf die Klimaziele einzahlen.“

Laut dem Urteil ersetzen die bisher vorgelegten Maßnahmen und Programme der Regierung ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz (KSG) nicht. Der BUND hatte zudem angeführt, dass die bisherigen Maßnahmen die eklatante Klimaschutz-Lücke nicht schließen. Dem ist das Gericht gefolgt und hat die Anforderungen an die Programme nach dem KSG konkretisiert.

Von Broock: „Das Gericht hat dem Klimaschutz den Rücken gestärkt. Das klimapolitische Versagen der Bundesregierung ist gesetzeswidrig. Von den Ministern Wissing, Geywitz und Habeck erwarten wir jetzt rasch ambitioniertere Maßnahmen, um auf Klimakurs zu kommen. Das heißt: Tempolimit jetzt, Dienstwagenprivileg abschaffen, Steuervorteile für Diesel und Kerosin beenden und klare Vorgaben für die energetische Modernisierung von Gebäuden.“

Die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde rechtlich vertreten von der langjährig im Umweltrecht tätigen Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, ihrer Kollegin Lisa Hörtzsch, jeweils Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig. Heß und Ekardt haben bereits die 2021 erfolgreiche BUND-Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht gemeinsam rechtlich vertreten.

Hörtzsch und Ekardt erklären zum Urteil: „Das Klimaschutzgesetz ist eindeutig. Es steht nicht im Belieben der Bundesregierung, ob sie bei Überschreitungen von Jahresemissionsmengen durch einzelne Sektoren ein Sofortprogramm aufstellt oder nicht. Das gilt umso mehr, als gemessen am Verfassungsrecht und an der 1,5-Grad-Grenze aus dem Pariser Klima-Abkommen die deutschen Klimaziele weiterhin unzureichend sind. Wenn schon diese unzureichenden Ziele verletzt werden, musste das bei Gericht Folgen haben.“

Hintergrund:
Der BUND hat die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude verklagt. Der Umweltverband verlangte in seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das KSG vorsieht (Paragraf 8). Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen. 

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