Krankenhäuser, Pflegerat und ver.di begrüßen Einführung der Pflegepersonalbemessung
Dazu erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leiterin des DKG-Geschäftsbereichs für Personal, Prof. Dr. Henriette Neumeyer: „Ver.di, Pflegerat und DKG haben gemeinsam die PPR 2.0 erarbeitet. Es ist besonders erfreulich, dass das Bundesgesundheitsministerium die zwischen den drei Organisationen vereinbarten Regelungen weitgehend übernommen hat. Die Verschiebung des Abschlusses der Rechtsverordnung ins neue Jahr mag zwar aufgrund der gesetzgeberischen Zwänge nachvollziehbar sein. Allerdings benötigen die Krankenhäuser möglichst zeitnah Planungssicherheit, wann und wie die PPR 2.0 tatsächlich kommt. So bedarf es ausreichend Vorlaufzeit, um sich organisatorisch und technisch auf die PPR 2.0 vorzubereiten. Auch die gesetzlich vorgegebene Weiterentwicklung der PPR 2.0 nach § 137l SGB V bis zum 31. Dezember 2024 ist von der Verzögerung der Rechtsverordnung betroffen, da diese auf der Einführung der PPR 2.0 aufbaut. Auch deswegen braucht es schnell Klarheit. Einige inhaltliche Korrekturen an der Verordnung wünschen sich die Krankenhäuser noch: Wir schlagen das erste Halbjahr 2024 als Übergangs- und Optionsphase vor, in der Krankenhäuser nicht wegen Meldeversäumnissen sanktioniert werden. Die Pflegekräfte müssen mitgenommen werden, und für hausinterne Schulungen muss ausreichend Zeit sein – ein Gebot des Respekts vor der ohnehin komplexen Arbeitsrealität der Pflege. Wichtig ist, dass wir die Vielzahl unterschiedlicher Systematiken zu Personalvorgaben und -bemessung zusammenführen, um so schnell wie möglich die parallele Dokumentation mittels der PPUGV zu stoppen. Wir benötigen einen Fahrplan für die Konvergenz der Systeme und ein zusätzliches Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs, von der Ausbildung bis zur Akademisierung. In die Zukunft der Pflege muss investiert werden. Nur so können wir sicherstellen, dass auch der gewünschte Personalaufwuchs nachhaltig realisiert werden kann.“
Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Die Pflegepersonalbemessungsverordnung ist ein Meilenstein und eine Anerkennung der Leistungen der Pflegeprofession. Mit der PPR 2.0 wird ein einfaches und unbürokratisches Instrument zur Personalbedarfsermittlung und -planung eingeführt. Es ist praxiserprobt und orientiert sich am Bedarf der Patienten, nicht an wirtschaftlichen Interessen. Es wird klare Vorgaben für die Personalausstattung geben, und die Forderung nach mehr Pflegepersonal wird auf eine solide Grundlage gestellt. Die Qualität der pflegerischen Versorgung wird an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet. Dies ist eine bedeutende Errungenschaft für die Pflegequalität und die Zufriedenheit von Patienten und der Profession Pflege. Alle an der Umsetzung der Verordnung Beteiligten müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Schnell müssen weitere Schritte gegangen werden. Dazu gehören u.a. die Festlegung des Qualifikationsmixes der Mitarbeitenden, gute digitale Systeme, eine standardisierte Dokumentation und die durch die generalistische Pflegeausbildung vorgegebene vollständige Anerkennung aller Pflegefachpersonen. Wir starten jetzt mit der PPR 2.0 und entwickeln sie kontinuierlich pflegewissenschaftlich weiter. Dafür sollte ein Institut zur Personalbedarfsermittlung in der Pflege eingerichtet werden.“
Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, erklärt: „Die Beschäftigten in der Krankenhauspflege machen sich seit vielen Jahren für verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung stark. Die Einführung der PPR 2.0 ist ein echter Wendepunkt. Damit richtet sich der Personaleinsatz künftig nach dem Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten. Die politische Fehlentscheidung der Ökonomisierung im Gesundheitswesen wird damit an einer entscheidenden Stelle korrigiert. Allerdings muss nach der bitteren Nachricht, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, politisch mit Hochdruck daran gearbeitet werden, die versprochene Entlastung für die Beschäftigten jetzt so rasch wie irgend möglich an den Start zu bringen. Wenn künftig Pflegefachpersonen über den Bedarf der zu pflegenden Patientinnen und Patienten und die sich daraus ableitende Personalausstattung entscheiden, stärkt das auch die pflegerische Profession. Die Verordnung muss festlegen, ab wann die PPR 2.0 zu erfüllen ist, die Beschäftigten erwarten eine verlässliche Perspektive. Und es braucht die Klarstellung, dass Pflegehilfskräfte nur zusätzlich eingesetzt werden können und keine Pflegefachpersonen ersetzen. Auch Auszubildende und Studierende dürfen nicht angerechnet werden. Eine gute, ergänzte Verordnung zur Einführung der PPR 2.0 kann dazu beitragen, in der Krankenhauspflege wieder Vertrauen in die Politik aufzubauen.“
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