Meistertitel in der Forstwirtschaft verliehen
Die bundesweit einheitlich geregelte Fortbildungsprüfung umfasst die Teile Produktion und Dienstleistungen, Betriebs- und Unternehmensführung sowie Berufsausbildung und Mitarbeiterführung. In allen Teilen sind schriftliche und mündliche Prüfungen zu absolvieren. Auch die Ausbildereignungsprüfung mit einer praktischen Arbeitsunterweisung ist Bestandteil der Fortbildung. In Arbeitsprojekten, die in den eigenen Betrieben oder beim jeweiligen Arbeitgeber durchgeführt werden, müssen die Prüflinge ihre planerischen Fähigkeiten, ein sicheres Beurteilungsvermögen, ihr selbstständiges Handeln sowie den verantwortlichen Einsatz von Menschen und Maschinen unter Beweis stellen.
Das Berufsbild von Forstwirtschaftsmeisterinnen und -meistern ist sehr vielseitig. Sie sollen nicht nur ausbilden und bei der Leitung eines Forstreviers unterstützend mitarbeiten, sondern auch eigenverantwortlich ein forstliches Dienstleistungsunternehmen oder ein kleines Forstrevier leiten können. Dazu wird einschlägiges, forstfachliches Grundwissen benötigt, aber auch andere Kompetenzen aus unterschiedlichen Bereichen wie zum Beispiel Mitarbeiterführung, Projekt-, Qualitäts- und Umweltmanagement oder moderne Informations- und Medientechnik.
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