Beschäftigte in psychischen Nöten: So handeln Führungskräfte richtig
Auf Warnzeichen achten und psychische Nöte erkennen
Um erkrankte Beschäftigte angemessen zu unterstützen, sollten Führungskräfte eine psychische Erkrankung erkennen können. Insbesondere Wesensänderungen und untypisches Verhalten sind wichtige Warnsignale. Dazu gehören plötzliche Unzuverlässigkeit, häufiges Fehlen, geringere Interaktion im Team sowie übersteigerte Reaktionen wie Nervosität, Aggressivität oder Weinen.
Dabei ist es wichtig, Warnzeichen möglichst früh richtig einzuordnen. Dr. Marlen Cosmar, Psychologin am Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG), sagt: "Eine möglichst frühe Unterstützung und Behandlung beugt einer Chronifizierung psychischer Erkrankungen vor."
Psychische Erkrankung am Arbeitsplatz behutsam ansprechen
Wenn der Verdacht auf eine psychische Erkrankung besteht, sollten Führungskräfte die betroffene Person sensibel darauf ansprechen. Das Gespräch aktiv zu suchen, ist wichtig, um Tabus zu brechen und Beschäftigten zu signalisieren: Ihr seid nicht allein. Gleichzeitig dürfen Führungskräfte weder Diagnosen stellen noch dazu drängen, Auskunft über den Gesundheitszustand zu geben.
Hilfsangebote für psychisch Erkrankte vermitteln
Führungskräfte unterstützen psychisch Erkrankte am besten, indem sie Hilfsangebote vermitteln. Im Unternehmen selbst sind der betriebsärztliche Dienst, die Betriebliche Soziale Arbeit oder das betriebliche Eingliederungsmanagement gute Anlaufstellen. Ein innovatives Versorgungsmodell hat die Stadt Köln. Dank einer Kooperation mit der städtischen Uniklinik werden psychisch erkrankte Beschäftigte umfassend versorgt. Mehr dazu in der Titelgeschichte von top eins .
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"top eins" bietet praxisrelevante Informationen und Tipps für Führungskräfte im öffentlichen Dienst. Das Magazin erscheint viermal im Jahr und wird von bestimmten Unfallkassen kostenfrei an die bei ihnen versicherten Einrichtungen geschickt. Weitere Interviews, Hintergrundartikel und Neuigkeiten zu spannenden Themen erhalten Führungskräfte auf topeins.dguv.de .
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