Energie- / Umwelttechnik

Grundsteuerwerte für durch Fluglärm belastete Grundstücke verfassungswidrig

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gibt Eilanträgen zur Grundstücksbewertung nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht statt. Es setzte am 23. November 2023 in zwei Verfahren die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide aus, da ernsthafte Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen.

Die Entscheidungen haben bundesweite rechtliche Relevanz, denn sie fordern die Berücksichtigung individueller Umstände bei der Ermittlung des Bodenrichtwertes, wie sie nach Meinung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. bei einer starken Belastung einer Wohnnutzung durch Fluglärm gegeben sind.

Darüber hinaus begründen die Entscheidungen ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage für die Grundstücksbewertung nach dem neuen Grundsteuerrecht. Denn dies verletze den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG, der für das Bewertungsrecht ein Gebot der realitäts- und relationsgerechten Grundstücksbewertung begründet. So sei bereits nicht eindeutig, was der genaue Belastungsgrund der Grundsteuer sein solle und wie daher überprüft werden könne, ob die durch das Bewertungssystem erreichten Bewertungsergebnisse „relationsgerecht“ seien, also tatsächlich bestehende Wertunterschiede angemessen abbilden könnten. Gerade solche durch Fluglärm belastete und in einer nicht begehrten Lage befindlichen Grundstücke würden so überbewertet.

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. empfiehlt den betroffenen Immobilieneigentümern im Nahbereich von Flughäfen, die Grundsteuerwertfeststellung des Finanzamtes innerhalb der Monatsfrist eingehend zu prüfen, ob individuelle Wertabschläge für die Belastung mit Fluglärm aus dem Bescheid hervorgehen und im Zweifel fristgerecht Einspruch einzulegen.

Für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg sind die Entscheidungen ohne Bedeutung. Dort sind die Bodenrichtwerte ab 2025 nicht mehr grundsteuerrelevant.

Zum Hintergrund:

Über Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) wurde 1967 als gemeinnützige Vereinigung von Städten, Gemeinden und Schutzvereinen gegen die schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs gegründet – www.fluglaerm.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)
Alt-Löwenbruch 37
14974 Ludwigsfelde
Telefon: +49 (3378) 5239814
Telefax: +49 (3378) 5239813
http://www.fluglaerm.de

Ansprechpartner:
Carl Ahlgrimm
Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF)
E-Mail: praesident@fluglaerm.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel