Verbraucher & Recht

djb gratuliert Claudia Goldin zum Nobelpreis und begrüßt die längst überfällige Würdigung der Forschungen zum Gender Pay Gap

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) gratuliert der Ökonomin Claudia Goldin, der am 10. Dezember 2023 der wirtschaftswissenschaftliche Nobelpreis für ihre Forschungen zum Gender Pay Gap verliehen wird. „Mit der Auszeichnung von Claudia Goldin wird endlich die Relevanz und der Verdienst der Forschung zur Rolle von Frauen in der Erwerbsarbeit angemessen gewürdigt,“ so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Goldin, Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Harvard University, forscht intensiv zu den strukturellen Ursachen für geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt. Sie hat Erklärungsmodelle für den nach wie vor bestehenden Gender Pay Gap entworfen: Frauen hatten nie gleiche Wahlmöglichkeiten, sondern waren und sind durch Beziehungsstrukturen und ungleiche Verteilung von Care-Arbeit eingeschränkt. Wechselnde Möglichkeiten für den Zugang zu eigenständiger Existenzsicherung, aber gleichbleibend starre und in der Gesellschaft fest verankerte Rollenbilder prägen Erwerbstätigkeit, Berufswahl, Karriereverlauf und damit auch das Einkommen.

So erklärt sich ein großer Teil der Entgeltlücken zwischen Männern und Frauen. Am Beispiel der Arbeitszeit wird dies besonders deutlich, so Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht des djb: „Wenn Frauen weniger Zeit für Erwerbsarbeit haben als Männer, weil sie mehr Zeit für Sorgearbeit aufbringen, ist das ein Problem der Geschlechtergerechtigkeit. Die Folgen sind stagnierende Erwerbsbiografien, geringe Entgelte ohne Entwicklungspotential und mangelnde soziale Sicherung.“

Mehr Zeitsouveränität durch flexible Arbeitszeitmodelle stellt einen wesentlichen Schritt zur Erreichung gleicher Verwirklichungschancen in der Erwerbsarbeit dar. Damit Frauen diese Gestaltungsmöglichkeit nicht im Konflikt mit ihren Arbeitgebern aushandeln und das Durchsetzungsrisiko übernehmen müssen, braucht es kollektive Rechtsinstrumente. Genau hier setzt die djb-Konzeption eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft an. Die djb-Konzeption verpflichtet die Unternehmen zu passgenauen Lösungen für die konkreten Benachteiligungsstrukturen vor Ort. Denn nur sie können die strukturellen Barrieren im Unternehmenskontext aufdecken, analysieren und beheben. Die Arbeiten von Claudia Goldin belegen: Hier liegt der Schlüssel für den Weg zu einer geschlechtergerechten Unternehmenskultur, die über eine rein formal bleibende Gleichstellung hinausgeht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Juristinnenbund e.V.
Kronenstr. 73
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 443270-0
Telefax: +49 (30) 443270-22
http://www.djb.de

Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel