Nach dem Schnee kommt das Schmelzwasser
Die Elementarschadenversicherung leistet bei Überschwemmungen durch Flüsse oder Seen oder nach Starkregen, aber auch bei Schäden durch Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Vulkanausbrüchen sowie Lawinen und Rückstau. Die reguläre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung reicht für diese Schäden nicht aus.
Wer eine Elementarschadenversicherung besitzt, sollte im Schadenfall so vorgehen: Betroffene, die während des Ereignisses vor Ort sind, sollten es möglichst mit Fotos oder Videos dokumentieren. So können sie später nachweisen, dass beispielsweise tatsächlich der Starkregen die Überschwemmung verursacht hat. Die entstandenen Schäden sollten durch Fotos dokumentiert und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden. Der entstandene Schaden muss der Versicherung schnellstmöglich schriftlich gemeldet werden. „Rufen Sie zunächst die zuständige Schadenabteilung des Versicherers an. Notieren Sie sich die Schadennummer und den Namen der zuständigen Person. Stimmen Sie Ihr weiteres Vorgehen mit der Versicherung ab“, rät Boss. Das Schadenbild darf nicht verändert werden, bis der Versicherer dies ausdrücklich erlaubt.
Alles Wichtige hat der BdV im kostenlosen „Infoblatt Unwetter“ zusammengestellt.
Wichtige Hintergründe und Informationen zum Thema Elementarschadenversicherung gibt’s hier.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
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