Studierende sehen in der geplanten Entkopplung der PJ-Aufwandsentschädigung vom BAföG eine „Verschlimmbesserung“
Die Medizinstudierenden im praktischen Jahr (kurz: PJler) benötigen eine verpflichtende, einheitliche Aufwandsentschädigung, die an jeder Klinik für das PJ gewährt wird. „Eine solche Regelung würde sicherstellen, dass es keinen finanziellen Wettbewerb um die PJler gibt. Dann könnten sich die angehenden Ärzt:innen für Standorte und Fachgebiete entscheiden, die ihren Interessen und beruflichen Zielen am besten entsprechen“, betont Peter Schreiber, ebenfalls Vorsitzender.
Aktuell führt das System zu einem Ungleichgewicht: Weniger renommierte Kliniken, oft in ländlichen Regionen, zahlen hohe Aufwandsentschädigungen, auf die Studierende aus weniger wohlhabenden Verhältnissen angewiesen sind. Bekannte Krankenhäuser in urbanen Gebieten bieten hingegen oft keine Entschädigung, was vorwiegend finanziell unabhängige Studierende anzieht. „Durch die geplante Entkopplung der Aufwandsentschädigung vom BAföG in dieser Form könnte das schon jetzt frappierende Ungleichgewicht noch verstärkt werden. Eine gesetzlich festgeschriebene, einheitliche Aufwandsentschädigung wäre daher wesentlich effektiver als eine variable, frei wählbare Lösung“, sind sich Finger und Schreiber einig.
Die Studierenden fordern daher eine Überarbeitung des Entwurfs, die eine einheitliche, verpflichtende Aufwandsentschädigung vorsieht. Diese Maßnahme würde nicht nur die Bildungsgerechtigkeit fördern, sondern auch sicherstellen, dass alle Studierenden die Möglichkeit haben, ihre Ausbildung nach ihren Interessen und nicht nach finanziellen Möglichkeiten zu gestalten.
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