Medien

PKV erreicht wichtigen Meilenstein mit digitalen Identitäten

Privatversicherte können in Zukunft ihr Smartphone als ebenso einfachen wie sicheren Zugang zur Telematik-Infrastruktur nutzen. Dazu hat die Private Krankenversicherung (PKV) nun einen wichtigen Meilenstein erreicht.

Im Auftrag des PKV-Verbandes haben die Unternehmen „IBM Deutschland GmbH“ und „Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH“ die Umsetzung digitaler Identitäten für Privatversicherte entwickelt. Nach der erfolgreichen Zertifizierung liegen nun für beide Produkte die nötigen Zulassungen der für die Telematik-Infrastruktur in Deutschland verantwortlichen gematik vor.

Noch im Dezember 2023 sollen digitale Identitäten bei den ersten Privaten Krankenversicherungen eingeführt werden. Damit wird es Privatversicherten möglich sein, mit dem Smartphone bei den Arztpraxen online einzuchecken und auch digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder das elektronische Rezept einfach über ihr Smartphone zu nutzen.

Mit der Zulassung der digitalen Identitäten werden nun die nächsten Schritte der Digitalisierung spürbare Mehrwerte für die Versicherten bringen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln
Telefon: +49 (221) 9987-0
Telefax: +49 (221) 9987-3950
http://www.pkv.de

Ansprechpartner:
Stefan Reker
Geschäftsführer / Leiter des Bereiches Kommunikation
Telefon: +49 (30) 204589-44
Fax: +49 (30) 204589-33
E-Mail: stefan.reker@pkv.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel