Stiftung EAR: Neue ElektroG-BattG-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV) 2024 vorgestellt
Die Sätze für die Gebührentatbestände werden mittlerweile immer jährlich vor Weihnachten in Form von Änderungsverordnungen an die aktuellen Gegebenheiten bei der Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie Altbatterien und somit an die Ergebnisse der Prognosen für das jeweilige Folgejahr angepasst. Die wichtigsten Änderungen der Gebührenverordnung lauten wie folgt:
- Die Quartalsgebühr für Registrierungskontoinhaber je Registrierungsnummer und je Quartal (ElektroG) soll sich beinahe verdoppeln. Aktuell liegt sie bei 24,10 Euro und zukünftig bei 43,90 Euro, somit dürften unter dem Elektrogesetz zukünftig regelmäßige Grundgebühren von min. 175,60 Euro pro Jahr fällig werden!
- Die Prüfung der Glaubhaftmachung bei B2B-Registrierungen (ElektroG) soll deutlich billiger werden. Aktuell liegt sie bei (einmalig) 113,00 Euro und zukünftig bei 31,00 Euro.
- Die Zulassung eines Bevollmächtigten mit mehr als 20 Registrierungen (ElektroG) soll massiv verteuert werden: der Preis liegt aktuell bei 1371,00 Euro und soll auf 2997,30 Euro ansteigen.
- Die Aufstellungs- und Abholanordnungen (ElektroG) sollen mit zukünftig 9,60 Euro in etwa gleich teuer bleiben (aktuell 9,20 Euro).
- Die Gebühr für die Registrierungen für Hersteller oder Bevollmächtigte (BattG) soll sich von aktuell 29,20 Euro auf zukünftig 41,40 Euro verteuern.
- Die Prüfung der Einrichtung und des Betriebs eines Rücknahmesystems (BattG), welche einmalig beim Anschluss an ein Gerätebatterie-Rücknahmesystem anfällt, kostet aktuell 8,40 Euro und soll zukünftig auf 14,40 Euro ansteigen.
- Die Gebühr für die turnusgemäße Überprüfung der Genehmigungsvoraussetzungen (BattG) eines bereits zugelassenen Gerätebatterie-Rücknahmesystems (aktuell fix 658,90 Euro) werden zukünftig variabel veranlagt und könnten dann bis zu 6715,10 Euro betragen! Diese Überprüfung ist immer spätestens alle drei Jahre fällig.
Für erledigte Verwaltungsakte werden durch die Stiftung EAR übrigens immer die Gebühren bei Beendigung der Bearbeitung – und nicht bei Beginn – zugrunde gelegt. Daher werden beispielsweise alle aktuell noch im Jahr 2023 beantragten, aber erst 2024 erteilten Registrierungen mit den Gebührensätzen des neuen Jahres berechnet.
Das Unternehmen hesselmann service GmbH bietet Beratungs-, Sachverständigenund Dienstleistungen zum Thema Product Compliance/EPR an. Über die drei Portale www.elektrogesetz.de, www.batteriegesetz.de und www.verpackungsgesetz.com können sich betroffene Hersteller und Händler umfassend über die Anforderungen und Entwicklungen der drei Gesetze informieren.
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