Magisch nachhaltig: Entsorgung von E-Schrott zu Weihnachten
Verschenken, verkaufen oder reparieren statt horten
Nicht jedes ausgediente Gerät muss gleich entsorgt werden. Soziale Einrichtungen freuen sich über funktionstüchtige Geräte als Sachspende, die dann Bedürftigen zugutekommt. Besonders geeignet sind Elektro-Kleingeräte und Unterhaltungselektronik. Alternativ können Elektrogeräte auf verschiedenen Plattformen weiterverkauft werden. Immer beliebter wird auch die Reparatur von defekten Geräten, unterstützt durch Elektrofachmärkte oder sogenannte Repair-Cafés, in denen ehrenamtliche Helfer und Helferinnen bei der Wiederbelebung von Geräten helfen.
Das alte Smartphone als wichtige Ressource für neue Produkte
Jedes Elektrogerät erreicht irgendwann das Ende seiner Lebenszeit. Um die darin enthaltenen Materialien wiederzuverwenden, ist eine korrekte Entsorgung notwendig. Kostenlose Rückgabemöglichkeiten bieten der Handel oder lokale Wertstoffhöfe.
Die 2019 gestartete Aufklärungskampagne Plan E der stiftung elektro-altgeräte register hat zum Ziel, die Bevölkerung über diese Rückgabemöglichkeiten zu informieren und das Wissen im Umgang mit Elektro-Altgeräten zu vertiefen. Die Kampagnen-Webseite e-schrott-entsorgen.org bietet unter anderem das Tool des E-Schrott-Rückgabefinders, um schnell und unkompliziert die nächste Rückgabemöglichkeit für Elektro-Altgeräte zu finden. Nur durch korrekte Entsorgung können die eingesetzten Stoffe im Recyclingverfahren zurückgewonnen werden.
Magische Ziele: Entsorge deinen E-Schrott richtig – it’s magic
Seit September informiert die stiftung elektro-altgeräte register mit der Kampagne "Entsorge deinen E-Schrott richtig – it’s magic". In Zusammenarbeit mit dem bekannten Berliner Zauber-Duo "Siegfried & Joy" präsentiert Plan E die verschiedenen Wege zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektroaltgeräten. Dabei wird deutlich, wie magisch einfach es ist, seinen E-Schrott loszuwerden.
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.
stiftung elektro-altgeräte register
Nordostpark 72
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 7666-50
Telefax: +49 (911) 7666-599
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