Energie- / Umwelttechnik

„Bundesregierung hat noch wenige Tage Zeit, um Chance auf Klimawirkung des Kohleausstiegs zu sichern“

Die von der EU-Kommission verabschiedete neue Auktionsverordnung für den Europäischen Emissionshandel tritt mit Ablauf der Einspruchsfrist nun in Kraft. Die Verordnung regelt unter anderem das Verfahren und die Fristen der Löschung von Emissionsrechten. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug, endlich bis Ende des Jahres bei der EU anzumelden, dass CO2-Zertifikate für die 2022 stillgelegten deutschen Kohlekraftwerke gelöscht werden, fordert Carolin Dähling, Leiterin Politik und Kommunikation bei der Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy.

„Der deutsche Kohleausstieg kann seine volle Klimawirkung nur entfalten, wenn die entsprechenden CO2-Emissionszertifikate vom Markt genommen werden. Das hat eine erst kürzlich veröffentlichte Studie des FÖS in unserem Auftrag gezeigt. Passiert dies nicht, dann würden die Emissionen still gelegter Kohlekraftwerke nicht tatsächlich eingespart, sondern einfach an anderer Stelle ausgestoßen. Die nun in Kraft getretene neue EU-Auktionsverordnung regt die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu an, die Zertifikate stillgelegter Kohlekraftwerke bei der EU zur Löschung anzumelden. Sie legt außerdem eine Frist fest: Spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres der Stilllegung müssen die Löschabsichten mitgeteilt werden. Damit hat die Bundesregierung noch wenige Tage Zeit, um bis Ende des Jahres ihre Löschabsichten für die 2022 stillgelegten Kohlekraftwerke bei der EU anzumelden – einschließlich der Methode, wie die zukünftige Löschung erfolgen soll. 

Für 2021 wurde die Chance vertan, eine echte Klimawirkung des Kohleausstiegs zu sichern. Wir fordern die Bunderegierung erneut auf, ihre Löschabsichten für die 2022 stillgelegten Kraftwerke zu melden und für diesen Meldevorgang einen festen Prozess zu etablieren. Insbesondere mit Blick auf die Jahre 2024 und 2025, in denen wieder Stilllegungen in großem Umfang erfolgen, ist es wichtig, dass die Regierung auf ein etabliertes Verfahren zurückgreifen kann.“

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