Online-Glücksspiel – OLG München bestätigt Rückzahlungsanspruch des Spielers
Zwischen Januar und August 2020 hatte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte über eine Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich 30.500 Euro verloren. „Dass Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 grundsätzlich verboten waren, wusste unser Mandant nicht. Die Betreiberin des Online-Casinos, die zwar über eine Lizenz in Malta, nicht aber in Deutschland verfügte, musste das Verbot natürlich kennen. Da sie ihr Angebot trotz des Verbots auch Spielern in Deutschland zugänglich gemacht hat, haben wir von ihr die Rückzahlung des Verlustes an unseren Mandanten verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Die Klage hatte schon in erster Instanz am Landgericht München Erfolg. Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers, dass die abgeschlossenen Verträge nichtig seien, weil die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Daher habe die Anbieterin der Glücksspiele keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse den Verlust vollständig erstatten.
Auch wenn die Beklagte in ihren Geschäftsbedingungen darauf hingewiesen hat, dass die Spielteilnahme am Wohnort des Spielers gesetzlich verboten sein könnte, sei nicht ersichtlich, dass der Spieler Kenntnis von dem Verbot hatte oder hätte haben müssen, erteilte das LG München der Argumentation der Beklagten eine Absage.
Darauf wollte es die Beklagte nicht beruhen lassen und legte Berufung gegen das Urteil ein. Die Berufung hat das OLG München nun zurückgewiesen, da sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat.
Das OLG bestätigte die erstinstanzliche Rechtsprechung und den Rückzahlungsanspruch des Klägers.
„Nach zahlreichen Landgerichten entscheiden auch immer mehr Oberlandesgerichte, dass Spieler ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern können. Die Regelungen für Online-Glücksspiele wurden zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz für das Glücksspielangebot in Deutschland nach wie vor zwingend erforderlich. Es bestehen daher weiterhin gute Chancen, Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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