Medien

MVFP und BDZV begrüßen die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in Sachen „Google Shopping“

Der Medienverband der freien Presse (MVFP) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen die gestern veröffentlichen Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in Sachen „Google Shopping“. Google, so GA Kokott, habe wie bereits von der EU-Kommission festgestellt und vom Gericht der Europäischen Union (EuG) bestätigt, seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Suchdienste als Hebel eingesetzt, um seinen eigenen Preisvergleichsdienst – durch die bevorzugte Anzeige seiner Ergebnisse – zu begünstigen.

„Die Schlussfolgerungen bestätigen den 2021 erstmals gerichtlich auf europäischer Ebene anerkannten Missbrauch der Marktmacht von Google“, erklärten MVFP und BDZV. „Wir sind zuversichtlich, dass der Gerichtshof den Empfehlungen der Generalanwältin folgen wird, um den freien Wettbewerb, die Anbieter digitaler Inhalte und die Innovationskraft Europas zu schützen.“

Die Kommission hatte ihr Verfahren gegen Google im Jahr 2010 eingeleitet und reagierte damit insbesondere auch auf eine Beschwerde von VDZ und BDZV vom November 2009. Die Verlegerverbände haben seitdem das Verfahren kontinuierlich unterstützt und sich insbesondere gegen einen anfangs geplanten Vergleich mit Google gewandt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MVFP Medienverband der freien Presse e. V
Markgrafenstr. 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 726298-0
Telefax: +49 (30) 726298-103
http://mvfp.de

Ansprechpartner:
Antje Jungmann
Leiterin Kommunikation
Telefon: +49 (30) 726298-110
E-Mail: antje.jungmann@mvfp.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel