Benkert kritisiert Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums zur Apothekenstruktur
Benkert: „Die aktuellen Vorschläge des BMG zur Änderung der Apothekenstruktur lehnen wir entschieden ab. Denn das wäre ein direkter Weg in eine Zwei-Klassen-Versorgung der Patientinnen und Patienten.“ Im Dezember 2023 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Eckpunkte für eine Apothekenreform, die neben der Honorierung auch die Struktur der Apotheken betreffen. So sollen Apotheken auch ohne die Anwesenheit eines Apothekers oder einer Apothekerin vorübergehend öffnen können, wenn „eine erfahrene PTA vor Ort die Arzneimittelabgabe übernimmt“. Voraussetzung sei laut BMG, dass eine telepharmazeutische Beratung durch apothekerliches Personal der Apotheke bzw. des Filialverbunds stattfinden kann. Nach Ansicht des BMG würde „auf diese Weise den Apotheken ein wirtschaftlicher und flexibler Personaleinsatz ermöglicht, ohne dass Abstriche in der pharmazeutischen Qualität und bei der Patientensicherheit erfolgen“.
Benkert: „Der Betrieb einer Apotheke ist aus gutem Grund an den Apotheker oder die Apothekerin gebunden. Eine telepharmazeutische Zuschaltung eines Apothekers oder einer Apothekerin bietet keine Sicherheit! Sie ist eine Hürde, da sie mit technischem Aufwand verbunden ist. Sie setzt voraus, dass der Apotheker oder die Apothekerin jederzeit verfügbar und nicht durch andere Aufgaben gebunden ist. Das Risiko für Fehleinschätzungen, ob und wann in bestimmten Beratungssituationen die apothekerliche Kompetenz in Anspruch genommen werden muss, läge allein im Ermessen der PTA und würde damit steigen. Diese Fehlentscheidungen würden die Patientensicherheit gefährden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es auch in Zukunft nur Apotheken mit Apothekerin oder Apotheker gibt.“
Benkert rief in seiner Eröffnungsrede außerdem die Gesundheitspolitikerinnen und -politiker der Ampelkoalition dazu auf, das Apothekenhonorar zu erhöhen. „Es ist für mich unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass es bei den Apotheken nicht möglich sein soll, diese für ihre Leistungen und die damit verbundenen Kosten angemessen zu vergüten.“
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