DAV fordert Retaxfreiheit für E-Rezepte bis Ende 2024
„Wenn Ärzte für die Signatur der Verordnungen beispielsweise die sogenannte Stapelsignatur verwenden, können die E-Rezepte teils erst mehrere Stunden nach dem Arztbesuch in der Apotheke abgerufen werden. Bei der Eintragung der ärztlichen Berufsbezeichnung kommt es häufig zu Fehlern in den Datensätzen der Verordnungen, die gegebenenfalls eine Neuausstellung erforderlich machen. Damit sich die Situation für die Patientinnen und Patienten schnell verbessert, stehen wir derzeit sowohl mit dem Bundesgesundheitsministerium, der gematik, aber auch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Kontakt“, so Rüdinger.
Ende vergangener Woche war bekannt geworden, dass zwei Allgemeine Ortskrankenkassen (AOKn) darauf verzichten, E-Rezepte, bei denen die Berufsbezeichnung fehlt oder unkorrekt angegeben ist, zu retaxieren, den Apotheken also die Vergütung dafür zu streichen. Rüdinger dazu: „Es darf nicht passieren, dass die ohnehin schon wirtschaftlich unter Druck stehenden Apotheken auf ihr Honorar verzichten müssen, weil die Arztpraxen bei der Implementierung des E-Rezept-Systems fehlerhafte Verordnungen ausstellen. Wir begrüßen es daher sehr, dass zwei große Krankenkassen nun darauf verzichten, E-Rezepte in diesen Fällen zu beanstanden.“ Die DAV-Vizechefin fordert nun: „Es wäre sehr hilfreich, wenn sich das gesamte Krankenkassenlager dem anschließt und in der Startphase des E-Rezeptes gänzlich auf Retaxationen verzichtet. Eine solche Friedenspflicht sollte mindestens bis Ende 2024 andauern und verlängert werden, wenn sich die Fehleranzahl bis zum Ende des Jahres nicht deutlich verringert hat.“
Was die grundsätzliche Stabilität der Versorgung betrifft, zeigt sich Rüdinger zuversichtlich: „Schon in der Pandemie haben die Apotheken beispielsweise beim Aufbau von Testzentren, den Impfzertifikaten und der Herstellung von Desinfektionsmitteln gezeigt, wie flexibel und schnell sie auf Notstände und Systemänderungen reagieren – auch beim E-Rezept zeigt sich, dass die Apotheken, teilweise allerdings mit großem Mehraufwand, die Arzneimittelversorgung trotz eines gesamten Systemumbruchs aufrechterhalten. Sollten sich einzelne Patientinnen und Patienten trotzdem noch unsicher fühlen, können sie ihren Arzt oder ihre Ärztin jederzeit nach einem Ausdruck des E-Rezeptes fragen – die Arztpraxen sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf Wunsch der Patientinnen und Patienten solche Ausdrucke zur Verfügung zu stellen.“
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